Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen mit ACTA, SOPA und allem PIPApo
kLAWtext | 18. Januar 2012 — One Bill to rule them all One Bill to find them One Bill to bring them all and in the darkness bi…
Aktuell sorgen zwei US-amerikanische Gesetzentwürfe, der Stop Online Piracy Act (SOPA) und der Protect Intellectual Property Act (PIPA), für große Aufregung. Die Internetgemeinde läuft Sturm. Am 18. Januar stellten mehrere Webseiten für einen Tag aus Protest ihren Betrieb ein, darunter das englischsprachige Wikipedia.
Die Entwürfe zum Schutz geistigen Eigentums wurden vorangetrieben von der Unterhaltungsindustrie, die sich zur sogenannten Copyright-Alliance zusammengeschlossen hat. Die Branche beklagt seit Jahren hohe Verluste durch die illegale Verbreitung von Werken über das Internet.
SOPA ist eine Gesetzesinitiative im US-Repräsentantenhaus. Mit den vorgesehenen Regelungen sollen die US-Justizbehörden in die Lage versetzt werden, wirkungsvolle Maßnahmen bei Urheberrechtsverstößen durch ausländische Websites zu ergreifen. Die Behörden könnten nach dem Entwurf eine richterliche Verfügung gegen Seiten erwirken, die im Verdacht stehen, illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verbreiten. Die Verfügung können einschneidende Maßnahmen umfassen. So könnten z.B. Internetprovider verpflichtet werden, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu blockieren. Weiterhin könnte angeordnet werden, dass die Seiten nicht in den Ergebnislisten von Suchmaschinen aufgeführt werden dürfen, oder dass Finanzdienstleister (z.B. Paypal) und Werbevermarkter keine Zahlungen an die Betreiber weiterleiten dürfen. Bei Verstößen gegen die Verfügung drohen den beteiligten Dienstanbietern saftige Geldbußen.
In der Konsequenz müssten Unternehmen für die Umsetzung faktisch eine regelmäßige ‚Linkkontrolle‘ einführen, mit der sie vorab sicherstellen, dass auf den von Ihnen verlinkten Webseiten keine Urheberrechtsverstöße begangen werden. Dies wäre ressourcenintensiv und praktisch kaum umsetzbar. In jedem Fall würde das Gesetz die Arbeit der Diensteanbieter massiv beeinträchtigen.
PIPA ist eine ähnliche Initiative im Senat, diese sieht ebenfalls Internetsperren für ausländische Webseiten vor, die geschützte Inhalte anbieten. Umgesetzt werden sollte dies ursprünglich mittels DNS-Sperren (diese haben zur Folge, dass Webseiten nicht mehr über ihren Domainnamen, sondern nur noch über ihre IP-Adresse aufgerufen werden können). Aktuell wird eine Neufassung diskutiert, die zumindest keine DNS-Sperren mehr vorsieht.
In Europa ist derzeit das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) oder Antipiraterie-Abkommen Gegenstand von Beratungen. Auch dieses Übereinkommen verpflichtet Provider und Internet-Dienste zur Überwachung von Inhalten und ggf. zur Zensur.
Aufgrund massiver Proteste wurden die Formulierungen zwar bereits entschärft, Kritiker sehen jedoch auch hier noch inakzeptable Eingriffe in Grundrechte gegeben. Besonders heftig kritisiert wird die Empfehlung von ACTA an die Mitglieder, private Unternehmen (z.B. Provider) in die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen einzubeziehen. Die…
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Januar 2012 auf http://blog-it-recht.de.
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