Sonntagsrückblick: Youtube, die Festnahme eines Schauspielers und das Verwertungsverbot

Während halb Dortmund am heutigen Sonntag auf dem Kopf steht nach der gewonnenen Meisterschaft des BVB, werfen wir wie gewohnt den Blick zurück auf die vergangene Woche. Neben der bedeutungsvollen urheberrechtlichen Entscheidung des LG Hamburg zum Streit zwischen Youtube und der GEMA gab es wieder einige kuriose Meldungen und Artikel aus der juristischen Bloggerszene, die es zu erwähnen gilt.

News: Urteil im UrheberrechtYoutube als Störer

Artikel: “Ihr Verhalten merke ich mir!”

Kurioses: Wenn der Schüler nicht auf die Toilette darf

Kurioses 2: Polizei nimmt Schauspieler statt Täter fest

Artikel: Honorar? Sie wissen wohl nicht, wer ich bin?!

Aus dem Alltag: Du nix brauche Dolmetscher, du gehe Knast!

Arbeitsrecht: Arbeitsplatz nicht gefunden

Artikel: 84 Euro Anwalt ist nicht erwünscht

Abmahnungen: Abmahner droht mit Berufsrecht

Terminverlegung: Nette Richter gibt es auch

Rechtsprechung: Verwertungsverbot wegen Verstoß gegen den Richtervorbehalt

Wir wünschen allen Lesern einen schönen Restsonntag und einen guten Start in den Montag.

Autor des Beitrags ist Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner, Anwaltskanzlei aus Hamburg und Neumünster. Weitere Gerichtsentscheidungen und allgemeine Informationen zum Strafrecht und der Strafverteidigung finden Sie auf der Kanzlei-Homepage.

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Themen: Anwalt , Rechtsanwalt , Polizei , Strafverteidiger , LG Hamburg , Schüler , Verwertungsverbot , Dortmund , Arbeitsplatz , Knast , Honorar , Dolmetscher , Gema , Youtube , Straßenverkehrsdelikt , Festnahme , Sonntagsrückblick

Erschienen 22. April 2012 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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