Sonderkündigungsrecht bei O2-Handyverträgen - Nach drastischer Preiserhöhung für 0180-Nummern (Musterbrief)
Nach drastischer Preiserhöhung für 0180-Nummern
Sonderkündigungsrecht bei O2-Handyverträgen
Das Unternehmen O2 hat Ende 2006 die Preise für Anrufe zur Sonderrufnummer 0180 teilweise drastisch erhöht. So zahlen Kunden für einen Anruf bei einer 01805 Nummer statt bisher 25 Cent pro Minute in der Nebenzeit jetzt rund um die Uhr 69 Cent pro Minute. O2-Kunden traf diese Preiserhöhung völlig überraschend. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg können sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihren O2-Vertrag nicht fortsetzten möchten.
Bei der Verbraucherzentrale mehren sich die Beschwerden verärgerter O2-Kunden, die durch ihre Rechnung von der drastischen Preiserhöhung der 01805-Nummer erfuhren. Wollten sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weigerte sich O2,die Kündigung zu akzeptieren. Begründung des Unternehmens: Sonderrufnummern und Premiumdienste seien Nebenleistungen, die ohne Zustimmung der Endkunden geändert werden dürfen. Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale sieht das anders: Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen, wenn sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen wollen.
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