Heizkörper in der Eigentumswohnung
Rechtslupe | 22. August 2011 — Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschluss an eine Zentralheizung können durch Teilungserklärung oder nachträgliche Ve…
Heizkörpern, Thermostaten und Anschlussleitungen können zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehören, wenn dies in der Teilungserklärung angeordnet ist. Dies hat der BGH entschieden.
Keine Stellung genommen hat der BGH leider zur streitigen Frage, ob und in welchen Fällen es sich bei Heizungen und Zubehör zwingend um Gemeinschafteigentum handelt. Nach überwiegender Ansicht dienen die an eine Zentralheizung angeschlossenen Heizkörper und Anschlussleitungen nur dem Wohnungseigentümer. Nicht jedoch, wenn sie für den Betrieb der gesamten Heizanlage unablässig sind. Nach der Gegenmeinung sind diese Bauteile immer dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen.
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Januar 2012 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.
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