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Sonderausgabenabzug und berufsständische Versorgungswerke

am 19.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen
Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005 musste das Bundesverfassungsgericht jetzt Stellung nehmen.
Die Beschwerdeführer, eine selbständige Rechtsanwältin sowie ein selbständiger Arzt und seine Ehefrau, rügen eine zu niedrige einkommensteuerliche Berücksichtigung ihrer Beiträge insbesondere zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen durch § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes in den bis zum 31.12.2004 geltenden Fassungen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da ihnen vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung vom 6. März 2002 und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz die hinreichende Aussicht auf Erfolg fehle.
Dem Nichtannahmebeschluss liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:
Im Urteil vom 6. März 2002 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die ungleiche Besteuerung von Renten und Pensionen bis zum 31.12.2004 hinzunehmen ist. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, eine Neuregelung mit Wirkung zum 1.1.2005 zu schaffen.
Der Gesetzgeber hat den Gesetzgebungsauftrag zutreffend so verstanden, dass eine gleichheitsgerechte Besteuerung der Altersbezüge nur möglich ist, wenn bei der Neuregelung die Besteuerung aller bestehenden Altersvorsorgesysteme aufeinander abgestimmt wird. Daher beschränken sich die zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Regelungen des Alterseinkünftegesetzes nicht auf den Bereich der Beamtenpensionen und der Renten nichtselbständig Tätiger aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Verfahrensgegenstand des Urteils zur Rentenbesteuerung waren. Sie umfassen vielmehr den gesamten Komplex der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen und schließen die berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit ein.
Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen für die Veranlagungszeiträume vor 2005 kommt nicht mehr in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil vom …

Rentenversicherungsbeiträge vor 2005

Blickpunkt Recht & Steuern / Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die in der Zeit vor 2005 bezahlt wurden, sind trotz Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes nur beschränkt als Sonderausgaben abziehbar. So hat der Bundesfinanzhof mit einem jetzt ver&ou…

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Weinprüfungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Entscheidung einer bei der zuständigen Behörde gebildeten Sachverständigenkommission, dass ein Wein nicht fehlerfrei sei und ihm deshalb die amtliche Prüfnummer als “Qualitätswein b.A.” nicht erteilt werden k&…

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RA Udo Meisen

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