Sondennahrung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz?
am 09.10.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Für flüssige Nahrung, die über eine Ernährungssonde verabreicht wird, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%, nicht der Regelsteuersatz von 16%. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um Getränke - so auch der Europäische Gerichtshof - , sondern um eine so genannte “verschiedene Lebensmittelzubereitung”. Gestützt wird die Beurteilung zudem durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen.
Schade nur, dass dieses Urteil nicht von einem Finanzgericht stammt, sondern vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Damit dürfte das Urteil dazu führen, dass die Krankenkassen und Pflegekassen nur 7% erstatten, während an die Finanzämter 19% abzuführen sind. Die Finanzverwaltung war nämlich immer schon …
Geschäftsveräußerung im Ganzen
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GEZ für Steuerberater
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LSG: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung
Rechtblog / Für flüssige Nahrung, die über eine Ernährungssonde verabreicht wird, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 vH, nicht der Regelsteuersatz von 16 vH. Das Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem…
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Blickpunkt Recht & Steuern / Popcorn, Nachos, Hot dogs und Süßigkeiten, die ein Kinotbetreiber an Verkaufstheken im Kino anbietet, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dieser ermäßigte Steuersatz kommt zur Anwendung, wenn Lebensmi…
