"Sommer unseres Lebens" oder laues Lüftchen?

Nachdem der BGH mit seinem Urteil vom 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - zwar eine Haftung des WLAN-Betreibers für Unterlassungsansprüche bejaht hatte, den Unterlassungsantrag indes als zu weitgehend empfand hatte er die Sache an das Berufungsgericht (OLG Frankfurt) zurückverwiesen. Nachdem der BGH in seiner Entscheidung klargestellt hatte, dass der Anschlussinhaber nicht auf Schadensersatz haftet, waren diese auch nicht mehr Gegenstand des neuen Berufungsverfahrens vor dem OLG Frankfurt.

In seinem Urteil vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 - verurteilte das OLG Frankfurt den Anschlussinhaber nunmehr dazu es

"...bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

Dritten zu ermöglichen, die Tonaufnahme "..." des Künstlers K oder einzelne …

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Themen: Bgh , Zinsen , Olg Frankfurt , Basiszinssatz , Wlan Router , Frontpage , Sommer Unseres Lebens

Erschienen 4. Februar 2011 auf http://www.hb-law.de.

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