Software-Unternehmen darf Wartungsvertrag vorzeitig kündigen
am 12.04.2005 von Handakte WebLAWgEin Software-Unternehmen ist nicht verpflichtet, die übernommene Wartung von Software zeitlich unbegrenzt wahrzunehmen. Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem heute bekannt …
Freie Software und das Recht II
DPMS INFO / Nach einem Bericht der Plattform http://gpl-violations.org verletzt das heute in den Handel gekommene Lidl-Notebook der Marke TARGA durch die Beigabe der Software TARGA Quick Media die sog. Gnu General Public License (GPL). Software die unter dieser …
GNU /GPL Rechtswirkung
ADVERSARIO / Spannend ist die Diskussion in Unternehmen und bei Entwicklern, ob die oft genutzte und beliebte Lizenz fuer Open Source Software GPL in Deutschland Rechtswirkung erzielt oder ob sie nur als loses Beiwerk zur freien Software zu betrachten ist und ins…
OLG Hamm: Recht auf Namensnennung gilt auch für Software
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Da Computerprogramme rechtlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt sind, gelten alle dortigen Vorgaben. Dazu gehöre auch, dass der Hersteller einer Software das Recht besitze, namentlich genannt zu werden. Dies hat das OLG Hamm in einem erst jetz…
OLG Hamm: Recht auf Namensnennung gilt auch für Software
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Da Computerprogramme rechtlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt sind, gelten alle dortigen Vorgaben. Dazu gehöre auch, dass der Hersteller einer Software das Recht besitze, namentlich genannt zu werden. Dies hat das OLG Hamm in einem erst jetz…
OLG Koblenz: Anforderungen an die Kündigung eines Software-Pflegvertrages
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Software-Pflegeverträge enthalten regelmäßig Klauseln, wonach der Hersteller den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Software-Pflegevertrag zum Ende eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann. Problematisch ist allerdings, ob eine…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
GPLv3 - Neue Nutzungsformen von Software wie z. B. Application Service Providing (ASP) und Software as a Service (SaaS)
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Neu geregelt wurde das Verhältnis der GPL zur Affero General Public Licence, welche speziell auf Dienste wie Software as a Service zugeschnitten ist. Die GPL ist und war auf ASP und SaaS nicht anwendbar, da der Anwender keine Kopie der Software…
heise online: Urteil des LG München bestätigt
advobLAWg / Heise Online:Im Rechtsstreit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und acht Unternehmen der Musikindustrie hat das Oberlandesgericht (OLG) München das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Demnach ist es heise online weiterhin erlaubt, über Softwar…
Urheberrecht auf Russisch !
Rechtblog / Über einen besonderen Fall der Regelung eines urheberrechtlichen Problems wird auf n24.de berichtet: Ein Mitarbeiter einer Moskauer Software-Schmiede hat seinen Konflikt mit einem Händler für illegale Software in einem Boxring ausgetragen. Andrej…
Geschäftsführerhaftung bei Softwarepatenten
IT-Blawg / Die persönliche Haftung des Geschäftsführers droht bei der Einführung von Softwarepatenten. Eine Patentverletzung verwirklicht den Tatbestand einer unerlaubten Handlung. Deswegen können Geschäftsführer - auch nach dem Ausscheiden aus dem Betr…
19.11.2007: Rechtliche Aspekte von Open Source-Software, insbesondere die neue GPLv3
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Charakteristisch für Open Source Software ist die Möglichkeit des freien Kopierens, des Bearbeitens, Untersuchens und Verbreitens der Software und des Quelltextes. Dies bedeutet aber nicht, dass Open Source Software frei von Rechten ist. Vi…
neue GTD-Software
law-and-disorder / Omni entwickelt eine neu Software, gennant Omni Focus für den Mac. Omni ist ein Entwicker von apple macintosh software, u.a. des exzellenten Omni Outliner. Es handelt sich um eine Software, um speziell “getting things done” von David All…
