Verkauf gebrauchter Software: LG Hamburg ./. LG München
medien-gerecht | 19. Oktober 2006 — Das Landgericht München hatte dem Anbieter uSedSoft in der Vergangenheit den Verkauf von gebrauchter Software aus Volumenlizenz…
Hintergrund: Seit einiger Zeit ist die Frage nach der Legalität des Gebrauchtsoftwarehandels in unklares Licht gerückt worden. Diverse große Softwarehersteller, wie z.B. Microsoft hatten gegen den gebrauchten Weitervertrieb ihrer Produkte Klage erhoben. Die Hersteller argumentierten damit, dass der Wiederverkauf von Software grundsätzlich immer der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers bedarf. Diese Argumentation griffen sie vom Urteil des OLG München auf, welches auf eine Klage von einem Softwareanbieter, einem Reseller den Handel untersagte. Bei der bestrittenen Software handelte es sich um online erworbene Lizenzen. Zypries gab in ihrer Aussage an, dass der Handel mit auf physischen Datenträgern vertriebener Software, sowohl für Einzelplatz- als auch für Volumenlizenzen rechtmäßig sei. Der Wiederverkauf von Software, die aus dem Internet heruntergeladen wurde sei jedoch rechtswidrig, was Zypries als eindeutig bewertete. Sie bezog sich hier auf ein Urteil des OLG München vom 03. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07). Die Argumentation sei hier dahingehend auszulegen, dass die Interessen der Hersteller und Rechteinhaber geschützt werden müssten, was bei einem gebraucht Verkauf dieser Produkte so gut wie unmöglich sei, da die Kontrolle beträchtlich erschwert werden würde. Das OLG gab das Urteil nicht zur Revision frei, da hier die Rechtslage als geklärt erschien.
Erschienen 8. Juli 2009 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.
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