Software als gebrauchtes Gut – Beschlussgründe des BGH veröffentlicht

Im Rechsstreit zwischen Oracle und usedSoft sind nun die Beschlussgründe einsehbar. Knapp zusammengefasst lassen sich folgende Tendenzen des BGH erkennen:

Die Klausel in den Lizenzbedingungen von Oracle, dass das Nutzungsrecht an der Software “nicht abtretbar” sei, wird vom BGH für wirksam erachtet. Kunden von Oracle sind daher nicht berechtigt, das Recht zur Vervielfältigung der Software (Speichern im Arbeitsspeicher = wenn zusätzliche Nutzung der Software ermöglicht wird) weiterzuübertragen. Eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB liegt nicht vor, da die Regelung nicht von wesentlichen Grundgedanken des Urheberrechts abweicht, vgl. § 34 UrhG. Selbst wenn die Klausel unwirksam wäre, würden die gesetzlichen Bestimmungen greifen, die eine Übertragung von der Zustimmung des Rechteinhaber abhängig machen. Eine Ausnahme könnte m.E. dann in Betracht kommen, wenn eine Veweigerung des Rechteinhabers wider Treu und Glauben erfolgt. Dies könnten z.B. Fälle sein, in denen ein Kunde Lizenzen aus der Insolvenzmasse eines Unternehmens erwirbt (vgl. Fash 2000-Entscheidung des BGH). Ob eine analoge Anwendung des Art. 4 Abs. 2 HS. 1 der Software-Richtlinie 2009/24/EG auf unkörperlich in den Verkehr gebrachte Software in Betracht kommt, wird ebenfalls im Ergebnis verneint. Selbst wenn die beiden ersten Vorlagenfragen bejaht würden, müsste als letztes auch der Zweiterwerber von Software als “rechtmäßiger Erweber” i.S.d. Richtlinie eingestuft werden. Nach einer Meinung wird eine analoge Anwendung der Art. 5 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 HS. 1 der Richtlinie befürwortet. Denn die Weitergabe in körperliche Form sei nicht praktikabel und entspricht nicht der Wirklichkeit. Wegen der Gefahr des Missbrauchs tendiert der BGH dazu, den Erschöpfungsgrundsatz nicht auszudehnen und auf online-übertragene Software anzuwenden. Allein die Verkehrsfähigkeit der mit Zustimmung des Rechteinhabers auf einem körperlichen Datenträger in den Verkehr gebrachte Software werde gesc… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 4. April 2011 auf http://www.berechtnend.ohrmann-legal.com.

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