Software-Erstellung nur noch nach Kaufrecht ?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein inzwischen vieldiskutiertes Urteil zur Frage gefällt, ob auf die Erstellung eines Werkes nur noch Kaufrecht anzuwenden ist, wenn der Hersteller das Werk liefern soll.

BGH, Urt.v.23.7.2009 - VII ZR 151/08, Neue Juristische Wochenschrift 39/2009, S.2877 = Computer und Recht 10/2009, S. 637. http://juris.bundesrecht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1024236bbdab0c

Hieraus wurde abgeleitet, dass alle Verträge umgeschrieben werden müssten, die nach den "falschen" Werkvertragsregeln verfasst wurden (Schweinoch, Computerwoche 47/2009, S. 36). Dem wurde entgegengehalten, dass Werkvertragsrecht weiter angewendet werden könne, wenn Planungsleistungen den Leistungsschwerpunkt bilden (Stadler, Kein Werkvertragsrecht mehr in IT-Verträgen (www.internet-law.de/2009/kein-werkvertragsrecht-mehr-bei-it.html).

Die BGH-Entscheidung enthält bei näherer Betrachtung keine neue Weichenstellung. Das Gericht schließt nämlich keineswegs generell die Anwendung von Werkvertragsrecht aus. Der VII. Senat hält die Anwendung von Werkvertragsrecht für möglich, wenn eine "Planungsleistung den Schwerpunkt des Vertrags bildet und deshalb die Anwendung des Werkvertragsrechts erfordert" (Urteilsziffer 25).

Das Gericht hatte über die Herstellung und Lieferung von Bau- und Anlagenteilen zu entscheiden. Hier stellten Planungsleistungen nur "die Vorstufe zu der im Mittelpunkt des Vertrags stehenden stwehenden Lieferung" dar. Bei zu erstellender Software steht aber im Regelfall nicht die Lieferung des Computerprogramms auf Datenträger im Vordergrund (wie das bei Bauteilen der Fall sein kann), sondern die Erstellungsleistung.Die Lieferung ist hier meist nur Nebenpflicht und kann als solche nicht den Vertragstyp prägen (Koch, Computer-Vertragsrecht, 7. Aufl. 2009, S. 471). Bei der Übertragung der Grundsätze der Entscheidung sollte man außerdem auch nicht eingeengt nur Planungsleistungen prüfen (die im vom BGH entschiedenen baurechtlichen Fall eben den wesentlichen Ansatzpunkt für eine werkvertragliche Einstufung bildeten), sondern generell die Erstellungsleistungen, also auch das Programmieren als auf einen …

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Themen: Bgh , Bgb , Senat , Koch , Neue Juristische Wochenschrift

Erschienen 19. November 2009 auf http://itrecht.blogg.de/.

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