Software-Erstellung nur noch nach Kaufrecht ?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein inzwischen vieldiskutiertes Urteil zur Frage gefällt, ob auf die Erstellung eines Werkes nur noch
Kaufrecht anzuwenden ist, wenn der Hersteller das Werk liefern soll.
BGH, Urt.v.23.7.2009 - VII ZR 151/08, 39/2009, S.2877 = Computer und Recht 10/2009, S. 637.
http://juris.bundesrecht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1024236bbdab0c
Hieraus wurde abgeleitet, dass alle Verträge umgeschrieben werden müssten, die nach den "falschen" Werkvertragsregeln verfasst wurden
(Schweinoch, Computerwoche 47/2009, S. 36). Dem wurde entgegengehalten, dass Werkvertragsrecht weiter angewendet werden könne, wenn
Planungsleistungen den Leistungsschwerpunkt bilden (Stadler, Kein Werkvertragsrecht mehr in IT-Verträgen
(www.internet-law.de/2009/kein-werkvertragsrecht-mehr-bei-it.html).
Die BGH-Entscheidung enthält bei näherer Betrachtung keine neue Weichenstellung. Das Gericht schließt nämlich keineswegs generell die
Anwendung von Werkvertragsrecht aus. Der VII. hält die
Anwendung von Werkvertragsrecht für möglich, wenn eine "Planungsleistung den Schwerpunkt des Vertrags bildet und deshalb die
Anwendung des Werkvertragsrechts erfordert" (Urteilsziffer 25).
Das Gericht hatte über die Herstellung und Lieferung von Bau- und Anlagenteilen zu entscheiden. Hier stellten Planungsleistungen nur
"die Vorstufe zu der im Mittelpunkt des Vertrags stehenden stwehenden Lieferung" dar. Bei zu erstellender Software steht aber im
Regelfall nicht die Lieferung des Computerprogramms auf Datenträger im Vordergrund (wie das bei Bauteilen der Fall sein kann),
sondern die Erstellungsleistung.Die Lieferung ist hier meist nur Nebenpflicht und kann als solche nicht den Vertragstyp prägen (Koch,
Computer-Vertragsrecht, 7. Aufl. 2009, S. 471). Bei der Übertragung der Grundsätze der Entscheidung sollte man außerdem auch nicht
eingeengt nur Planungsleistungen prüfen (die im vom BGH entschiedenen baurechtlichen Fall eben den wesentlichen Ansatzpunkt für eine
werkvertragliche Einstufung bildeten), sondern generell die Erstellungsleistungen, also auch das Programmieren als auf einen …
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