Softair-Waffen
am 26.06.2007 von http://www.meisen.info
Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar.
Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat - im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium - zur Angleichung dieser Grenze an die Grenzwerte in der EU-Spielzeug-Richtlinie durch Feststellungsbescheid vom 18.06.2004 darüber hinaus auch solche Softair-Waffen freigestellt, die eine Mündungsenergie von bis zu 0,5 Joule aufweisen, dies entspricht der Energie, die bei dem Fall eines 50 Gramm schweren Gegenstandes aus 1/2 Meter Höhe entsteht.
Nach Ansicht des OLG Karlsruhe ist dieser Freistellungsbescheid jedoch bedeutungslos, so dass die Überlassung einer Softair-Waffe mit einer Mündungsenergie von über 0,08 Joule an Jugendliche strafbar ist.
Dies hat jetzt der 1.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe jedenfalls für den Fall entschieden, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen sind. Im Ausgangsverfahren hatte das Amtsgericht die Inhaberin eines Waffengeschäftes aus dem nordbadischen Raum mit Urteil vom 27.4.2006 vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) freigesprochen, obwohl diese im Juli 2005 zwei Soft-Air-Pistolen an zwei Minderjährige verkauft hatte. Die hiergegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nunmehr verworfen und damit den Freispruch des Amtsgerichts im Ergebnis bestätigt. Der Senat ist dabei jedoch davon ausgegangen, dass die Angeklagte mit dem Verkauf der beiden Soft-Air-Pistolen an Minderjährige objektiv gegen das WaffG verstoßen hatte (§§ 52 Abs. 3 Nr. 7, 34 Abs.1 Satz 1 WaffG).
Bei den von der Angeklagten verkauften Soft-Air-Pistolen handelte es sich um Federdruckpistolen, die von …
Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein
Recht und Alltag / Dies hat jetzt der 1.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 27.04.2007 (Az.: 1 Ss 75/ 06) jedenfalls für den Fall entschieden, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-K…
Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein
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