Sofortiger Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung - also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung - verliert.

Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist allerdings wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete - sofort fällige - Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 263/07

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Themen: Bundesgerichtshof , Abfindung , Gesellschafter , Fingerprint , Gmbh , Ausschluss

Erschienen 2. Februar 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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