Sofortige Löschung IP-Adressen nach BVerfG-Urteil-Vorratsdatenspeicherung

So mancher Internetuser, der seine IP am liebsten verborgen hätte, nimmt möglicherweise irrig an, dass dies nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08 “Vorratsdatenspeicherung” tatsächlich der Fall wäre. Falsch. Zumindest sieben Tage dürfen die IP-Daten vom Provider gespeichert bleiben. Wenig, aber ausreichend Zeit für die verletzten Rechteinhaber, nach § 101 UrhG die begehrten Auskünfte einzuholen.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 16.06.2010 – 13 U 105/07 – entschieden, dass ein DSL-Kunde keinen Anspruch gegen seinen Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen hat.

Der Kunde der Telekom AG kann nicht verlangen, dass die zur Aufnahme einer Internetverbindung vergebenen "dynamischen" IP-Adressen sofort nach Beendigung der Verbindung gelöscht werden. In der Regel handelt …

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Themen: Computerrecht , Olg Frankfurt
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 5. Juli 2010 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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