Loveparade 2010 [Update]
Gedankensalat | 16. August 2010 — Wie ich hier und a href=”http://www.juristischer-gedankensalat.de/?p=753″>hier schon geschrieben hatte, interessiert mich …
Die Stadt Duisburg hüllt sich seit Tagen in Schweigen, was die Verantwortlichkeit für das Loveparade-Desaster angeht. Lediglich zur geplanten Trauerfeier ist etwas von zu hören. Aber kein Wort dazu, ob und wie man den Opfern zu helfen gedenkt – und wann damit zu rechnen ist.
Positiver in dieser Hinsicht verhält sich Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller. Er hat eine Soforthilfe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld stammt aus seinem Privatvermögen und von der Axa, bei der die Loveparade versichert war.
Die Gelder sollen unbürokratisch ausgezahlt werden.
Pressemitteilung der Axa mit Hinweisen, wie die Soforthilfe angefordert werden kann:
Der AXA Konzern, Köln, und Rainer Schaller haben eine Soforthilfe für die Opfer der Loveparade und deren Angehörige eingerichtet. Zur Verfügung steht 1 Million Euro, die überwiegend der Versicherer, aber auch Rainer Schaller aus seinem Privatvermögen gemeinsam bereitstellen. Das Geld soll verwendet werden, um Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse am vergangenen Samstag in finanzielle Not geraten sind, sofort helfen zu können.
„Wir arbeiten bereits seit Montag mit Hochdruck an einer solchen Lösung“, erklärt Ingo Koch, Pressesprecher des AXA Konzerns. Auch wenn erste Gespräche mit der Stadt Duisburg in dieser Woche noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, hofft AXA weiterhin, andere Beteiligte wie die Stadt Duisburg oder auch das Land Nordrhein-Westfalen noch einbinden zu können. „Oberstes Ziel war für uns von Anfang an, unabhängig von dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zu helfen, wo Hilfe nötig ist.“
Die Einrichtung der Soforthilfe durch AXA ist dabei nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen und bedeutet in keiner Weise, den Ermittlungen vorzugreifen. Vielmehr geht es AXA und Rainer Schaller darum, im Interesse der Betroffenen nun tatsächlich Verantwortung wahrzunehmen – vollkommen unabhängig von der Klärung der Haftungsfrage. Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. „Das bedeutet nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern“, betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet.
Betroffene, die sich durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade in einer akuten finanziellen Notlage befinden, sollten möglichst schnell ihren Schaden unter Angabe entstehender oder bereits entstandener Kosten und mit einer Beg…
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