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Soda-Besprudelungsgeräte

am 10.03.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem jetzt verkündeten Beschluss den Missbrauchsvorwurf im Wesentlichen bestätigt, den das Bundeskartellamt gegen den Anbieter von Soda-Club-Besprudelungsgeräten erhoben hatte, und damit die Nachfüllung der Kohlesäure-Kartuschen durch Drittanbieter freigegeben.
Die Unternehmensgruppe Soda-Club produziert und vertreibt Besprudelungsgeräte. Mit diesen Geräten kann der Endverbraucher Sprudelwasser selbst herstellen, indem er Leitungswasser mit Kohlensäure versetzt. Soda-Club unterhält ein bundesweites Vertriebshändlernetz mit Annahmestellen, bei denen der Kunde leere Kohlensäurezylinder gegen gefüllte umtauschen kann. Die Aluminium-Zylinder überlässt Soda-Club nur mietweise (vgl. zur Ausgestaltung des Mietzylindersystems: Pressevorschau Nr. 199/2007). Eine Befüllung durch Drittunternehmen verfolgt Soda-Club gegenüber dem betreffenden Endverbraucher, Händler und Abfüllunternehmen als Eigentumsverletzung.
Das Bundeskartellamt hatte in dem Verhalten von Soda-Club den Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt der Befüllung von Kohlensäurezylindern gesehen. Dementsprechend hatte es Soda-Club untersagt, Drittunternehmen an der Entgegennahme, Befüllung oder Weitergabe ihrer “Mietzylinder” zu hindern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Beschwerde von Soda-Club im Wesentlichen zurückgewiesen.
Dagegen hat sich Soda-Club mit der Rechtsbeschwerde gewandt. Soda-Club hat gegen ihre Normadressateneigenschaft nach Art. 82 EG, § 19 Abs. 1 GWB vorgebracht, dass nicht allein auf die Marktverhältnisse auf dem Befüllmarkt abzustellen sei, sondern auch trinkfertiges Mineralwasser zum sachlich relevanten Markt gehöre. Der Bundesgerichtshof ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Er ist wie das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass Soda-Club über eine beherrschende Stellung auf dem Markt für die Befüllung von Kohlensäurezylindern zur Verwendung in Besprudelungsgeräten verfüge.
Der Bundesgerichtshof hat in dem Kauf von trinkfertigem Mineralwasser und in der Eigenherstellung von Mineralwasser zwei unterschiedliche Systeme zur Deckung desselben Bedarfs gesehen. Der Kohlensäurezylinder sei ein Betriebsmittel …

BGH: Marktmissbrauch gegenüber Herstellern von Besprudelungsgeräten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute verkündeten Beschluss den Missbrauchsvorwurf im Wesentlichen bestätigt, den das Bundeskartellamt gegen den Anbieter von Soda-Club-Besprudelungsgeräten erhoben hatte. Die Unternehmensgruppe…

OLG Düsseldorf bestätigt Entscheidung des Bundeskartellamts im Fall “Soda-Club

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GLÄSERN

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Sozialversicherungsbeiträge in der GmbH

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Geschäftsführer einer GmbH ist, wie der BGH jetzt nochmals bestäigt hat, wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung auch dann gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 a StGB haftungsrechtlich pers&o…

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Geschäftsveräußerung im Ganzen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…

Einfuhrvorschriften

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung im Verordnungswege die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an die geänderten Einfuhrvorschriften der EU für Stahlwaren und für landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst. Unter anderem wird da…

Lieferung von Gebäuden

Blickpunkt Recht & Steuern / Gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor dem Erstbezug umsatzsteuerfrei. Beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes ist der über eine einfache “Grundausstattung”…

BDÜ-Veröffentlichungen

Transblawg / Beim BDÜ gibt es einige Veröffentlichungen zu bestellen. Neu - und ohne Gewähr - Dolmetscher und Übersetzer im Landesrecht, hsg. Norbert Zänker: Prüfung, Beeidigung, Ermächtigung bzw. Bestellung von Dolmetschern und…

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RA Udo Meisen

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