Social Media Richtlinien & Recht - Grenzen der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis
Ständig wächst die Zahl der Mitarbeiter, die Plattformen wie Facebook, Twitter & Co inner- und außerhalb der Arbeitszeit nutzen.
Auch in Deutschland scheint bei zahlreichen Unternehmen „angekommen“ zu sein, dass mit diesem neuen Phänomen Chancen, aber auch
Risiken einhergehen. Erst kürzlich hat sich zum Beispiel mit einer eindeutigen Social Media Richtlinie dieses Themas angenommen: Die Nutzung von Facebook &
Co wird dort während der Arbeitszeit schlicht verboten und der Zugang gesperrt, um den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
zu verhindern. Auch wenn diese Vorgabe an Klarheit nichts vermissen lässt, halte ich dies für eine falsche Strategie, um denkbare
Risiken zu vermeiden. Zum einen werden die Verbote der Sozialen Medien am Arbeitsplatz sicher nicht verhindern, dass sich der ein
oder andere außerhalb der
Arbeitszeit über sein berufliches Arbeitsumfeld äußert. Zum anderen werden mobile Endgeräte zunehmend in unseren (Arbeits-)alltag
einziehen und die Nutzung der Sozialen Medien zum selbstverständlichen und allgegenwärtigen Umgang werden lassen. Und "last but not
least" vergeben sich Unternehmen mit entsprechenden Verboten, die Nutzung der immensen Möglichkeiten, die die Sozialen Medien bieten.
Der beste Schutz für die Interessen des Unternehmens sind deshalb nicht Verbote des (mittelfristig) ohnehin Unvermeidlichen, sondern
die rechtzeitige Schaffung der notwendigen Medienkompetenz bei den eigenen Mitarbeitern. Vertrauliche Informationen können über eine
Vielzahl von anderen Kanälen nach außen dringen, ohne dass jemand auf die Idee käme, z.B. E-Mails zu verbieten. Unternehmen sollten
vielmehr – gerade im Hinblick auf die zukünftige Innovationskraft – jetzt anfangen, ihre Mitarbeiter für entsprechende Risiken zu
sensibilisieren und mit verständlichen Social Media Richtlinien, den eigenen Arbeitnehmer, die sich oft über die (rechtlichen) gar nicht im Klaren sind, so die Leitplanken zu geben,
die sie für den sicheren Umgang mit dem Social Web benötigen. Unter diesen Umständen werden viele Unternehmen erkennen, dass die
Chancen des Social Web die Risiken bei weitem überwiegen. Ich empfehle Mandanten daher, die ohnehin existenten rechtlichen Grenzen in
entsprechenden Richtlinien „nachzuzeichnen“ . Dabei geht es primär nicht darum, neue Regeln und Beschränkungen einzuführen, sondern
um die Verdeutlichung einiger im Arbeitsverhältnis ohnehin geltender Rahmenbedingungen aus dem arbeitsvertraglichen Verhältnis (wie
z.B. der Treuepflicht des Arbeitnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB). Damit soll genau die Medienkompetenz erreicht werd…
»
Vollständiger Artikel