Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben

Seit kurzem wird die US-amerikanische Internetplattform Pinterest auch in Deutschland immer stärker wahrgenommen. Es handelt sich dabei um eine Art öffentliche Pinnwand, an die angemeldete Nutzer beliebige Fotos und Videos aus dem Internet „pinnen“ und damit veröffentlichen können. Viele der überwiegend weiblichen Nutzer veröffentlichen dort Bilder von Produkten, was Pinterest – gerade im Hinblick auf die steigenden Nutzerzahlen – zu einem interessanten (und sehr bunten) Produktempfehlungsnetzwerk, dass den Konsum anheizen soll, werden lassen könnte. Im nachfolgenden Beitrag soll es dabei nicht um die Frage nach einem möglichen Geschäftsmodell gehen, welches sich trotz vereinzelter Zweifel durchaus sinnvoll entwickeln lässt. Tatsächlich gibt es über verschiedene Funktionalitäten auch für Unternehmen einige interessante Anwendungszenarien. In zahlreichen Beiträgen, die sich mit dem aktuellen Wachstum von Pinterest auseinandersetzen, wird die Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit von Pinterest gefragt. Spannend zu der Urheberrechtsdebatte vor allem: Kuratieren, Modularisieren und Remixen des Webs: Neuer Brandherd der Urheberrechtsdebatte Probleme beim Umgang mit dem Urheberrecht am Beispiel der Web-Plattform Pinterest Neue Urheberrechtskonflikte am Horizont? Social Sharing mit einem tradierten Urheberrecht vereinen? Die Technik ist gefragt! Obwohl auch in den USA bereits kritische Stimmen bezüglich eines „Ausnutzens des geistigen Eigentums“ der Fotografen bzw. Rechteinhaber laut wurden, soll dieser Beitrag zeigen, dass sich eine entsprechende Plattform auch unter Zugrundelegung deutschen Urheberrechts rechtskonform gestalten lässt. Nachdem bezüglich der urheberrechtlichen Be…

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Themen: Web 2.0 , User Generated Content
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.rechtzweinull.de.

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