So weit dürfen GEZ-Kontrolleure gehen

Bei dieser Aufgabe geht sie bisweilen allerdings etwas zu rigoros vor und erntet damit hin und wieder Kritik von Verbraucherschützern. Einige GEZ-Mitarbeiter würden bisweilen die Grenzen des Erlaubten überschreiten, berichtet auch Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf:

“Die GEZ-Kontrolleure haben gegen Privatpersonen und Gewerbetreibende keine hoheitlichen Befugnisse.”

Im Klartext bedeutet dies, dass es den Kontrolleuren nicht zusteht, beispielsweise mit einer Anzeige oder der Polizei zu drohen. Das Betreten der Wohnung oder das Beharren auf Auskünften ist ebenso verboten.

“Theoretisch kann der Verbraucher die Tür umgehend wieder schließen”, erklärt Fachanwalt Vetter. (…)

Quelle: WELT vom 23.10.2007

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Themen: Polizei , Verbraucher , Drohen

Erschienen 23. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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