So viel zur Internationalisierung der Hochschulen....
am 13.10.2004 von staatsrecht.info
So viel zur Internationalisierung der Hochschulen....
Von der Politik wird immer wieder die Internationalisierung der Hochschulen gefordert: Deutsche Studierende sollen möglichst einige Semester ins Ausland gehen, hochqualifizierte ausländische Studierende nach Deutschland geholt werden. Das ist ein berechtigtes Anliegen. Eine Schlüsselrolle kommt insofern den so genannten Lektoren und den Lehjrkräften für besondere Aufgaben an den Hochschulen zu, die den Studierenden zum einen die erforderliche Sprachkompetenz und die notwendigen landeskundlichen Kenntnisse vermitteln und zum anderen häufig mit der Organisation von Austauschprogrammen betraut werden.
Die Rechtsstellung der Lektoren ist allerdings denkbar schlecht: Als Lohnsklaven der Wissenschaft (Teil 1/Teil 2 werden sie in der Regel nur befristet beschäftigt und sie sind auch vom Anwendungsbereich des BAT ausgeschlossen. Ersteres widerspricht zwar mittlerweile dem Anliegen des Gesetzgebers, der im Rahmen der 5. Novelle zum HRG die besonderen Bestimmungen über die Befristung entsprechender Arbeitsverträge gestrichen hat und damit erreichen wollte, dass Lektoren in Zukunft grundsätzlich unbefristet eingestellt werden: Dabei stand der durchaus überzeugende Gedanke im Vordergrund, dass die Lektoren eine Daueraufgabe wahrnehmen, bei der eine ständige Fluktuation nicht unbedingt von Vorteil ist. In der Praxis hat dies jedoch tatsächlich nur dazu geführt, dass immer mehr Hochschulen Lektoren grundsätzlich nur noch ohne Sachgrund gemäss § 14 II TzBfG eingestellt und die Fluktuation damit noch weiter verstärkt haben. Nach der Entscheidung des BVerfG zur Juniorprofessur gilt mittlerweile allerdings wieder die alte Rechtslage...
Noch heftiger ist die Lehrverpflichtung der Lektoren: In Baden-Württemberg mussten sie etwa bis vor kurzem eine Lehrverpflichtung von 12-14 SWS abdecken - dazu kamen die organisatorischen Aufgaben, die Abnahme …
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