So ungefähr
am 22.04.2008 von LBR-BlogSpiegel Online erklärt das Markenrecht:Das iPhone mag nicht gerade billig sein, aber 13.333 Euro scheinen etwas hoch gegriffen. Auf diesen Gegenstandswert beziffert Apples Anwaltskanzlei Bird & Bird den Schaden, der dem Hersteller pro Gerät, das auf dem grauen Markt angeboten wird, entsteht.Besserwisserei von Berufswegen ist das, was Juristen meist unbeliebt macht. Aber dieser Einstieg für den Artikel ist so vielschichtig falsch, dass eine Aufklärung schon einen mehrseitigen Aufsatz erfordern würde. Grund für den Bericht war offensichtlich ein Blogbeitrag im lawblog - auch wir hatten schon einmal über die Apple-Abmahnungen berichtet. Nur so viel: Auch wenn der Gegenstandswert diskussionswürdig erscheint: Mit der …
iPhone und Markenrecht
BERLIN BLAWG / Apple selbst stört es wenig, dass iPhones aus den USA nach Deutschland importiert werden - so die Aussage eines Händlers bei eBay mit iPhones handelt und sich zuvor diese Geräte in den USA besorgt hatte. Der zuständige Zoll, der…
Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
LAWgical / Eine Studie des Zertifizierungsunternehmens Trusted Shops hat zu Tage gefördert, dass die meisten Abmahnungen gegenüber Online-Händlern wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ausgesprochen werden (s. Studie im Volltext via Trusted Shops). Vi…
Prozentrechnung bei der Auxilia
RSV-Blog / Herr Kollege Sascha Kremer aus Mönchengladbach berichtet über die Auxilia: Nach der außergerichtlichen Erledigung einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit reichen wir unsere Kostenberechnung bei der Auxilia in München ein. Ausgehend von einem Geg…
iPhone hat sich erledigt
LawBlog / Apple hat die Möglichkeit, auf iPhones gespeicherte Programme eigenmächtig zu löschen. Apple-Chef Steve Jobs hat ausdrücklich eingeräumt, dass jedes iPhone ungefragt eine Webseite besucht, über die eine entsprechende Löschfunktion aktiviert we…
Plagiate bei Media-Markt?
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der neue iPod touch ist gerade einmal ein paar Wochen auf dem Markt, da bietet der Elektronik-Händler Media Markt ein Gerät an, das dem Apple-Produkt verblüffend ähnlich sieht. Und zwar so sehr, dass die US-Kultfirma rechtliche Konsequenzen prüf…
OLG Köln: Unterlassungsvertrag, Terminsgebühr & Einigungsgebühr - Mit Abschluss eines Unterlassungsvertrags können auch die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG und die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG aus dem Gegenstandswert der Abmahnung e
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Mit Abschluss eines, auf eine Abmahnung folgenden, Unterlassungsvertrags über die Unterlassung von (hier: wettbewerbsrechtlichen) Beanstandungen und Verstößen kann - neben der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG), der Terminsgebühr (Nr. 3104…
» LBR-Blog: Abmahnen auf hohem Niveau
» law blog» Archiv » Apple - schon immer etwas teurer
» Graumarkt: Apple legt iPhone-Wert auf 13.000 Euro fest - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Berechtigter Anspruch oder maßlose Übertreibung? Mit hohen Forderungen geht Apple gegen eine Elektronikhändlerin vor, die iPhones ohne Vertragsbindung verkaufte. Fraglich ist, ob Apple wirklich ein Interesse daran hat, den Graumarktha…
