So schreibt man eine juristische Hausarbeit
am 09.05.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Gerade korrigiere ich eine Hausarbeit, deren Bearbeiter wohl den Leitfaden Wie versaue ich dem Leser meiner Hausarbeit schon auf den ersten paar Seiten die Laune verinnerlicht hat.
Für alle, die dieses Buch noch nicht gelesen habe, verrate ich die drei goldenen Grundregeln:
1. Das Literaturverzeichnis
Halte Dich auf keinen Fall an gängige Standards, die von all den anderen langweiligen Trotteln eingehalten werden. Du glänzt beim Korrektor nur dann, wenn Dein Verzeichnis auch für eine zwanzigseitige Arbeit mindestens neun Seiten lang ist!
Um die gewünschte Länge zu erreichen, brauchst Du nur gegen geltende Zitierregeln verstoßen. Statt einmal langweilig
Kindhäuser/Neumann/Paeffgen (Hrsg.), Nomos Kommentar, zitiert: Kindhäuser-Bearbeiter
zu schreiben, zitiere für jeden Autor, den Du einmal in der Arbeit brauchst, das ganze Konvolut neu. Bei Zeitschriftenaufsätzen gibst Du nur die Seite an, die Du zitieren willst - auf keinen Fall aber Anfang oder sogar noch die Schlußseite des Aufsätzes. Er könnte sonst gefunden werden!
Außerdem ist es absolut notwendig, auch in der spießigsten Wohnungseinbruchsdiebstahlsarbeit den Aufsatz von Prof. Höttenköttel über das Arbeitsrecht in der Sowjetunion in der Festschrift für Eddy Penuschek (1959) zu zitieren. Und wenn Du solche Aufsätze nicht findest, muß zumindest das Skript Strafrecht für ganz Doofe aus dem 18-Punkte-ohne-Lernen-Verlag hinein.
Du hast keine Zeit für solche Spielchen, weil Du nur einen Tag Bearbeitungszeit für den großen Schein eingeplant hast? Kein Problem! Dann genügt es einfach, maximal vier Titel ins Literaturverzeichnis zu schreiben. Merke Dir einfach die Faustregel: Der ganze Mist steht sowieso im Schönke/Schröder!
2. Die Gliederung
Eine Gliederung in Tatkomplexe oder nach Personen ist spießig. Würfle …
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