„So eine Scheiße ist das hier!“

Heute morgen vor dem AG Oberhausen. Termin zur mündlichen Verhandlung über eine Werklohnklage meines Mandanten, der für die beklagte GmbH Küchen montiert hat und nicht bezahlt wurde.

Für die anwaltlich nicht vertretene Gegenseite ist die Geschäftsführerin erschienen, mit dem Prokuristen im Schlepptau.

Schriftsätzlich hat die Gegenseite die Forderungen meines Mandanten bereits im März unstreitig gestellt, aber mit angeblichen Gegenforderungen aufgerechnet, da der Kläger schlecht gearbeitet habe. Beweise wurden nicht angeboten.

Mit Schriftsatz habe ich Ende April für den Mandanten diese Gegenforderungen bestritten.

Seitdem: Funkstille.

Die Richterin hört sich also an, wie die Beklagte ihre Gegenforderungen begründet und weist darauf hin, dass dafür bislang kein Beweis angeboten sei. Der Prokurist erklärt vollmundig: „Kein Problem, wir können hier eine ganze Reihe von Zeugen antanzen lassen.“

Die Richterin erläutert die Verspätungsvorschriften der ZPO. Ich weise ebenfalls darauf hin, dass die Gegenseite drei Monate Zeit gehabt hätte, auf meinen letzten Schriftsatz zu antworten und Beweis anzutreten und dass ich nunmehr ausdrücklich Verspätung rüge.

„Das ist doch dummes Zeug, was Sie da erzählen!“ Die Richterin weist den älteren Herrn darauf hin, dass dies keineswegs dummes Zeug sei und die Beklagte ihre Gegenforderungen „jedenfalls in diesem Verfahren“ nicht mehr bewiesen bekäme.

„Dann werden wir eben eine Gegenklage einreichen!“. Die Richterin erläutert in aller Seelenruhe, dass die Beklagte das gerne vor dem dann örtlich zuständigen Gericht machen können, aber hier verlieren würde. Ob sie die Klage anerkennen wolle?

„Auf keinen Fall erkennen wir die Klage an!“

Es wurde also ein Verkündigungstermin bestimmt und die Sitzung geschlossen.

Plötzlich haut der Prokurist…

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Themen: Vortrag , Anwalt , Leben , Zpo , Oberhausen , Verspätung , Beweise

Erschienen 5. August 2011 auf http://rheinrecht.wordpress.com.

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