So läuft die Privatinsolvenz ab

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist ein stark formalisiertes Verfahren. Die Darstellung der Privatinsolvenz ist verkürzt und enthält nicht alle Feinheiten des Verfahrens.

Der Ausgangspunkt

Der Schuldner hat seine persönliche Schmerzgrenze erreicht. Auslöser ist meist die Vorladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eine Konto- oder Gehaltspfändung. Dass ein Gläubiger bei einem Verbraucher Insolvenzantrag stellt kommt in der Praxis fast nicht vor.

Beratung beim Schuldnerberater

Im Gespräch mit dem Schuldnerberater werden die Besonderheiten des Falles und die weitere Vorgehensweise besprochen. Bereits zu diesem Zeitpunkt werden mögliche Versagungsgründe abgeklärt.

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungplan

Der Schuldenberater fragt bei den Gläubigern die aktuellen Forderungsstände ab und erstellt aus den gewonnenen Informationen einen Schuldenbereinigungsplan. Wenn der Plan gescheitert ist, stellt der Schuldenberater eine Bescheinigung nach § 305 InsO aus.

Verfahren bis zum Eröffnungsantrag

Nach Eingang des Antrages prüft das Gericht, ob Verfahrungsstundung bewilligt und das Verfahren eröffnet werden kann. In seltenen Fällen wird ein gerichtlicher Schuldenbereiniungsplan versucht, bei dem das Gericht die fehlende Zustimmung einzelner Gläubiger ersetzen kann. Mit der Eröffnung bestellt das Gericht einen Treuhänder. Mit dem Tag der Eröffnung beginnt die Frist für die Wohlverhaltensphase an zu laufen.

Insolvenzphase

Nach Eröffnung des Verfahrens versucht der Treuhänder das Vermögen des Schuldners, so weit es der Pfändung unterliegt, zu verwerten und Ansprüche zur Masse zu ziehen. Im Schlusstermin legt der Treuhänder Rechenschaft ab und die Gläubiger können Versagungsanträge stellen. …

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Themen: Verbraucherinsolvenz , Privatinsolvenz , Der Plan
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://www.ent-schuldigung.de.

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