Beratungshilfe
RA-Blog | 5. April 2006 — Wer sich anwaltliche Beratung nicht leisten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe beantragen. Anspruch hat…
Viele Menschen trennen sich nur deshalb nicht von ihrem Partner, weil sie glauben, sich eine Scheidung nicht leisten zu können. Diese Befürchtung ist jedoch unberechtigt, da es in Deutschland staatliche Hilfen für finanziell schlechter gestellte Menschen gibt. Niemand braucht deshalb bei Trennung und Scheidung aus Geldmangel auf sein gutes Recht zu verzichten.
Wer über ein Monatseinkommen von nicht mehr als 15 Euro verfügt und sich zunächst nur anwaltlich beraten lassen will, besorgt sich einen sogenannten Beratungshilfeschein. Diesen bekommt man auf Antrag bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk man wohnt. Wer nicht persönlich vorsprechen will, kann den Antrag auch mit der Post schicken. Man kann aber auch direkt zu einem Rechtsanwalt gehen, der den Antrag dann nachträglich stellt. Die Beratungshilfe erstreckt sich auf die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes wie etwa Beratung und Korrespondenz mit dem Gegner. Sie ist mit Ausnahme einer Schutzgebühr von 10 Euro für den Ratsuchenden kostenlos.
Bei einer Scheidung ist immer auch ein gerichtliches Verfahren notwendig. Hierfür bekommt man vom Staat finanzielle Unterstützung in Form der Verfahrenskostenhilfe. Sie übernimmt die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes sowie die Gerichtskosten. Wer nicht mehr als 15 Euro im Monat verdient, muss diese auch nicht mehr zurückzahlen. Wer mehr hat, wird verpflichtet, je nach Einkommen die Verfahrenskosten in Raten wieder an den Staat zu erstatten. Selbst wenn man Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hat, muss man dennoch weiterhin auf d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Oktober 2011 auf http://www.scheidungsfix.de/.
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