So funktionieren Musterklagen

Ein Verfahren nach dem “Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz” kann von jedem Kläger beantragt werden, der Schadenersatz wegen falscher Kapitalmarktinformationen beansprucht.

Sein Antrag wird in einem Klageregister im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Innerhalb von vier Monaten müssen dann neun weitere Anträge mit gleicher Zielsetzung eingehen, um das Verfahren auszulö…

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Themen: Rechtsprechung , Bundesanzeiger

Erschienen 15. Oktober 2005 auf http://log.handakte.de/.

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