So entstehen Protokolle
In einer Verhandlung vor dem Amtsgericht
in war ich in dieser Woche gerade dabei, unmittelbar
vor der Hauptverhandlung eine Übereinkunft bezüglich der zu verhängenden Strafe mit dem Gericht zu erzielen.
Plötzlich wandte sich die Richterin an ihre Protokollführerin und meinte, dass die Protokollführerin in der jüngsten Vergangenheit
wiederholt nach einem offiziellen den Stempel der
qualifizieren Belehrung gesetzt habe, ohne dass die Richterin diesbezüglich belehrt habe.
Hierauf antwortete die Protokollführerin:
Ich dachte, es sei nicht wichtig.
Zunächst war ich kurz geschockt.
Mein Vertrauen in die Rechtsordnung wurde aber wiederhergestellt, weil die Richterin meinte, dass es wohl sehr wichtig sei. Sie habe
deshalb den Stempel jedes Mal wieder durchgestrichen.
Bei einer Verständigung (Deal) ist ein Angeklagter gem. § 35 a Satz 3 StPO ausdrücklich zu belehren, dass er trotz der Verständigung
berechtigt ist, ein Rechtsmittel einzulegen. Unterbleibt diese qualifizierte Belehrung und unterlässt deshalb ein Angeklagter die
Einlegung eines Rechtsmittels, kann dies die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gem. § 44 Abs. 1 StPO rechtfertigen. In diesem
Fall muss der Angeklagte darlegen, dass er nicht qualifiziert belehrt worden ist und er aufgrund der Absprache meinte, er können kein
Rechtsmittel einlegen.
Steht nun im Protokoll, es wurde qualifiziert belehrt,…
» Vollständiger Artikel