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So besser nicht!

am 19.02.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Ein Kollege hat mich mit seiner Verteidigung in einer Verkehrssache beauftragt. Unter anderem teilt er mir mit:

Dummerweise habe ich bei der Anhörung vor Ort gesagt, daß ich nichts sage, sondern erst mal die Akteneinsicht abwarte. Daraufhin die Frage: “Sind Sie Rechtsanwalt?“. Und meine zustimmende Antwort. Es steht also zu befürchten, daß die danach sehr sorgfältig ihre Akte angelegt haben.

Ich kann noch nicht einmal besonders hämisch grinsen, weil: Es ist mir auch schon passiert, daß ich bei der Verkehrskontrolle den Strafverteidiger habe raushängen lassen. Und genau das wurde mir dann hinterher auch auf’s Brot geschmiert: “Gerade als Rechtsanwalt hätte er wissen müssen …” stand später in der Akte, als die Diskussion um das Fahrverbot begann.

Also noch einmal der dringende Hinweis an alle Kollegen: Besser ist es, wenn man den Besserwisser stecken läßt.

In diesem Zusammenhang: Beamte haben ein ähnliches Problem. Werden sie strafrechtlich belangt, müssen sie – zusätzlich – mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Bis hin zur Entlassung und zum Verlust …

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RA Carsten R. Hoenig

Ein WebLawg der Kanzlei Hoenig Berlin

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