Snow White and the Seven Judges: US Supreme Court hebt kalifornische Jugendschutzvorschriften auf
Der Fall hatte als EMA v. Schwarzenegger begonnen, in die Geschichte des amerikanischen Spielerechts eingehen wird er als EMA v.
Brown (denn so heißt der neue Gouverneur von Kalifornien): In einer gut 90 Seiten langen Entscheidung hat der US am 27. Juni 2011 die Jugendschutzbestimmungen des
“California Act” aufgehoben (Entscheidung Nr. im
Volltext).
Mit 7 zu 2 Stimmen entschied das Gericht, dass die Bestimmungen, wonach gewalthaltige Spiele mit entsprechenden Alterskennzeichen
versehen werden müssen und nur an Erwachsene abgegeben werden dürfen, die im ersten Verfassungszusatz der USA (First Amendment)
garantierte Redefreiheit (Freedom of speech) verletzen.
Die Mehrheitsmeinung des Gerichts
Der Gang der Argumentation wird deutschen
durchaus bekannt vorkommen: Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Schutzbereich dieses Grundrechts eröffnet ist, weil
gewalthaltige Kommunikation, anders als etwa “obscenity”, also Obszönitäten nicht zu den von vorne herein vom Schutz der freien
ausgenommenen Kategorien von Inhalten zählt. Daher sei es
auch unerheblich, dass die Formulierungen in den angegriffenen Vorschriften fast wörtlich den Formulierungen eines zuvor vom Supreme
Court gebilligten Gesetzes über Einschränkungen der Verbreitung “obszöner” Inhalte entsprächen.
Dass Gewalt, anders als “Obszönität” keineswegs traditionell als unzulässig oder für Kinder ungeeignet angesehen wurde, bringt
Richter Scalia in der Entscheidung unter Verweis auf Grimm’sche Märchen zum Ausdruck:
Grimm’s Fairy Tales, for example, are grim indeed. As her just deserts for trying to poison Snow White, the wicked queen is made to
dance in red hot slippers “till she fell dead on the floor, a sad example of envy and jealousy.” Cinderella’s evil stepsisters have
their eyes pecked out by doves. And Hansel and Gretel (children!) kill their captor by baking her in an oven.
Eine Einschränkung der Freiheit eines jeden Publishers oder Händlers, solche Kommunikation gerade auch an Kinder zu richten, sei
daher rechtfertigungsbedürftig. Dies erfordert nach amerikanischer Doktrin ein zwingendes staatliches Interesse (“compelling state
interest”), und die eingesetzten Mittel müssen strikt erforderlich sein (“narrowly tailored” – also eine dem Problem auf den Leib
geschneiderte Lösung darstellen).
Das Gericht verneint beides. Es trennt leider in der Argumentation nicht sehr sauber zwischen den Kriterien, hebt aber hervor, dass
eine Einschränkung der Redefreiheit jedenfalls einen Beweis erfordere, dass gewalthaltige Videospiele für Kinder schädlich seien.
Studien würden allenfalls eine Korrelation, aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem Konsum solcher Spiele und gewalttätigem
Verhalten beweisen. Die verbleibende Unsicherheit gehe wegen des großen Gewichts der Redefreiheit zulasten des Staates.
Der Interaktivität v…
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