SNAFU

Der Kollege Stefan Zeidler präsentiert einen zwingenden Beweis dafür, dass die Staatsanwaltschaft an seinem Kanzleisitz Kassel mit einem bestimmten Betriebssystem arbeitet. Er schickt mir das folgende Zitat aus einem Schreiben der Behörde vom 3. Februar 2005:

“… soweit Sie aus den sich häufenden Systemabstürzen den Rückschluss auf eine Computersabotage des Beschuldigten ziehen, liegt kein Anfangsverdacht vor. Es ist amtsbekannt, dass Systemabstürze nicht notwendigerweise auf vorsätz…

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Themen: Zitat , Kassel , Betriebssystem

Erschienen 6. September 2005 auf http://www.lawblog.de.

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