SMILER: Ersteigere in eine leere (Buch-)Seite

Derzeit sorgt der Essener Verlag hellblau mit seinen Versteigerungen für Furore bei eBay. Unter dem Titel «SMILER», ein als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenes Zeichen, wird Seite für Seite eines leeren Buches versteigert. Seite 44 steht zum Verkauf bereit. Der Höchstbietende darf die Seiten frei nach seinem Gusto mit legalen Inhalten füllen. Dazu heißt es in den Vertragsbedingungen: «Wichtig: Wer eine Seite ersteigert, muss auch Urheber der auf dieser Seite veröffentlichten Inhalte sein, Texte, Fotos oder Zeichnungen müssen eigenhändig erstellt worden sein. Wer also beim ersten Buch dabeisein will, welches über ebay entsteht, hat nun die Gelegenheit dazu. Das Buch hat 128 Seiten Umfang, ist durchgehend vierfarbig und wird in einer Auflage von mindestens 1.500 Exemplaren gedruckt....



Quelle: DPMS INFO (2. Februar 2005)

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Ebay , Patent , Gusto , Leeres Buch Mit Schwarzen Seiten

Erschienen 2. Februar 2005 bei http://oby.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Leeres Buch Mit Schwarzen Seiten:

eBay: Verlag versteigert leere Seiten

Jurabilis | 13. Januar 2005 — Hart ist es, das Verlagsgeschäft, da muss man sich was einfallen lassen. Man kann zum Beispiel gegen Subito und ähnliche Dienste v…

O.J. Simpsons Buch taucht bei eBay auf

LBR-Blog | 23. November 2006 — Spiegel Online meldet, dass das Buch des Ex-Footballprofis O.J. Simpson, in dem er beschreibt, wie er seine Frau und dessen Freu…

Auge um Auge, Seite um Seite

Andere Ansicht | 1. Februar 2008 — Die Gegenseite hat offensichtlich viel Zeit. Die Klageschrift, in der sie die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages betreibt, umfas…

Zahnersatz-Auktion

Recht und Alltag | 22. Februar 2006 — Da ich auch gerne die Seiten meiner Kommentatoren besuche, stieß ich vorhin auf die Seite versicherung-in.de. Dort wird auf die…

Rezension zum Buch “AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz”

markenrecht24.de | 15. Juni 2011 — Vor kurzem ist im DeutscherAnwaltVerlag die 4. Auflage des Buches “AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz” erschienen. Wie man …

Verlinken Erlaubt: Verlinken erlaubt

BERLIN BLAWG | 15. Oktober 2010 — Wie der Heise-Verlag in eigener Sache mitteilt hat er vor dem Bundesgerichtshof den Streit über die Verlinkung der Seite Slysoft g…

champagner.de

domainblog | 21. September 2006 — Der Inhaber der Domain champagner.de, der die Domain vor einem Jahr gekauft hatte, wird von Seiten des Champagnerverband vor dem L…

Rezension: Urheber- und Medienrecht, Münchener Anwaltshandbuch

Presserecht aktuell | 3. August 2011 — Das Urheber- und Medienrecht ist ein vielfältiges Themengebiet, welches sich über ein breit angelegtes Spektrum er steckt. Es w…

Skript Gewerblicher Rechtsschutz: IP|Rezension: Helmut Haberstumpf, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

IP|Notiz | 11. November 2008 — Helmut Haberstumpfs Buch über die o.g. Rechtsgebiete ist nun in der 4. Auflage erschienen. Dies dürfte ein Hinweis darauf sei…

Datenschutz Internetnutzung: Datenschutztipps zur Internetnutzung am Arbeitsplatz

LAWgical | 6. April 2005 — Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält auf seinen Seiten einen kurzen, aber recht informativen Datenschutz-Wegweiser …