Small Claims - einfaches europäisches Zivilverfahren
am 25.06.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Die europäischen Justizminister haben sich auf eine so genannte Small-Claims-Verordnung geeinigt.
Ab dem 01.01.2009 soll es jedem Europäer einfach und unbürokratisch möglich sein, Forderungen bis zu 2.000 Euro grenzüberschreitend in der EU einzuklagen und beizutreiben.
Ausgenommen sind Streitigkeiten im Arbeits- und Familienrecht.
Die Verordnung schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mit Ausnahme Dänemarks - Anwendung findet. Es verbessert damit den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr - aber auch nur diesen. Für Rechtsstreitigkeiten innerhalb Deutschlands gilt das Verfahren nicht. Auch bei grenzüberschreitenden Fällen kann der Kläger künftig wählen, ob er das neue Verfahren nach der Small-Claims-Verordnung oder das bewährte deutsche Zivilverfahren nutzen will.
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Bereits in der Vergangenheit ist es aufgrund verschiedener europäischer Regelungen erheblich einfacher geworden, ein Urteil über eine unbestrittene Forderung gegen einen Bürger aus einem anderen EU-Staat durchzusetzen und zu vollstrecken. Die neue Small-Claims-Verordnung geht einen Schritt weiter. Sie ermöglicht die Durchsetzung auch streitiger Forderungen bis zu 2.000 Euro in einem regulären kontradiktorischen Zivilverfahren. Die Vollstreckung aus einem in diesem Verfahren ergangenen Urteil ist einfach: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren ist hier abgeschafft. Das Verfahrens ist anwenderfreundlich ausgestaltet: Zur Einleitung steht dem Kläger ein standardisiertes Formular zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Die Parteien müssen sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Dadurch sollen die Kosten des Verfahrens gesenkt werden. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass der …
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