Slut walk und das WEIBLICHE Recht auf Exhibitionismus und die Pflicht des Mannes das Maul zu halten!

§ 183 Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann [sic!], der eine andere Person [sic!] durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. ... (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder [sic!] eine Frau [!] wegen einer exhibitionistischen Handlung 1. 2. bestraft wird. Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 398/99 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe: 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die in § 183 StGB enthaltene Strafdrohung verfassungsgemäß ist, obwohl sie sich nur gegen männliche Täter richtet. Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. 2 Art. 3 Abs. 2 und 3 GG ist auf diese Bestimmung des Sexualstrafrechts nicht anwendbar (vgl. BVerfGE 6, 389 <423 f.>). ... Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Na dann! http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html Wie eine ungenannt bleiben wollende, aber angebliche…

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Themen: Iran , Teheran

Erschienen 21. August 2011 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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