Markenschutz für Slogans
MarkenBlog | 17. Dezember 2010 — Mit dem markenrechtlichen Schutz für Slogans beschäftigt sich RAin Julia Dönch (CMS Hasche Sigle) auf Legal Tribune Online. …
Klartextanwalt proudly presents neuen Slogan: Verschaffen Sie sich Gehör!
Vor einem Jahr schrieb ich in meinem Buch Klartext für Anwälte: „Ein guter Slogan ist wie eine Praline: Zergeht in drei Sekunden auf der Zunge und setzt sich dreißig Jahre lang auf den Hüften respektive in den Hirnzellen fest.“
Inzwischen sind 12 Monate vergangen und auch in der Anwaltswelt sind viele witzige neue Slogans dazu gekommen und insgesamt ist das Bewusstsein für den Wert guter Sprache und die Unterscheidungskraft einprägsamer Slogans gewachsen. Manche, z.B. Noerr, sind beim Bewährten geblieben, was bei den Topkanzleien meist Englisch bedeutet („Excellence creating value“). Kleinere Kanzleien probieren Neues aus. PETERS Rechtsanwälte etwa wirbt in seinen Anzeigen mit einem Schiffsmotiv und den Zeilen:
Corporate. Wir bringen Sie auf Kurs. Commercial. Wir nehmen mit Ihnen Fahrt auf. Compliance. Wir halten Ihr Schiff sauber.Und meine Website Klartext-Anwalt hat einen Slogan erhalten: „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!”
Was macht einen guten Slogan aus?Die Frage für Anwälte, Anwältinnen und ihre PR- und Kommunikationshelfer lautet, heute wie vor einem Jahr: Sind das alles gute Slogans? Zur Erinnerung (oder zum Nachlesen im Buch „Klartext für Anwälte”):
“Ein Slogan muss die Essenz der Marke sprachlich auf den Punkt bringen. Und er sollte sein: kurz und bündig, interessant, treffend, einprägsam, verständlich, markenbezogen und gegebenenfalls witzig.”
Eine hohe Latte, die es da zu überspringen gilt. Weshalb viele Slogans die Latte reißen oder ihre Erfinder die Latte gleich tiefer hängen. Das ist aber nicht schlimm. Einen Slogan kann man auch mal abwandeln oder neu formulieren. Das tun auch die ganz großen Unternehmen und die ganz ganz großen Werbeagenturen. Und das können Kanzleien auch tun. Ab und an seine Marke zu überdenken und gegebenenfalls eine Anpassung der Markenbotschaft in Angriff zu nehmen, schadet niemals. Und wenn man noch keinen Slogan hat, kann man beginnen, einen zu erfinden. Ein Satz wie „Klartextanwalt. Verschaffen Sie sich Gehör!“ auf einer Website namens www.klartext-anwalt.de, die für ein Buch namens Klartext für Anwälte wirbt, bringt zumindest das Credo der Autorin auf den Punkt, dass sich klar und deutlich ausdrücken sollte, wer verstanden werden möchte.
Slogans können auch daneben schlagenEs gibt Wortspiel-Slogans, die bewusst mit der Mehrdeutigkeit spielen, z.B. “Autos, die gut ankommen”. Aber dann sind beide Bedeutungen für sich genommen klar und passen beide zur Markenbotschaft, nämlich: Autos, die gut ankommen, gefallen und erreichen sicher ihr Ziel. Doch wenn ein Slogan nur missverständlich ist, sollte man ihn ändern. Die ursprüngliche Slogan-Idee für klartext-anwalt.de lautete: Wer “Klartext spricht, dem kann geholfen werden!” Ich fand, dass der Satz eine (für meinen, natürlich subjektiven Geschmack) a…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. Juli 2011 auf http://www.klartext-anwalt.de.
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