Skoda - Simply Clever?
am 26.07.2007 von Weblawg.de... Nutzungsbedingungen für diese InternetseitenErklärung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das …
Die Online-Diaspora…
mepHisto-bLAWg / …im Norden der Republik: Diesen “Wichtigen Hinweis für Hyperlinks” kennt man ja leider inzwischen zur Genüge: “Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - Haftung für Links - hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden…
Haftung für Links
RA-Blog / Jeder weiß, dass ein Haftungsausschluss für Links auf andere Seiten nutzlos ist. Nein, natürlich weiß das nicht jeder. Eine Kreispolizeibehörde im Westen distanziert sich noch: Ablehnungshinweis Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg…
Haftungsausschluss des StudiVZ
Juristisches bei unfehlbar.net / An sich sollte mittlerweile allgemein bekannt sein, dass der häufig verwendete Disclaimer, in dem auf das berühmte Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg (312 O 85/98 vom 12.05.1998) verwiesen wird, völliger Unsinn von begrenztem Nutzen ist. Die Beg…
Nutzloser Haftungsausschluss für Web-Links
RA-Blog / Der Spiegel berichtete gestern über “Das Märchen vom Disclaimer“, das allgegenwärtige Distanzieren von Inhalten fremder Webseiten, auf die man verlinkt hat (gefunden bei Muepe und Unternehmensjurist). Das vielzitierte Urteil des Land…
LG Berlin: Haftungsausschluss
muepe.de | weblog peter müller / Das LG Berlin hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil v. 14.06.05 - 16 O 229/05), in dem es in der Sache um Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrechte an den Liedern der Gruppe Einstürzende Neubauten ging. Der Beklagte hatte versucht, sich mittels…
Ehrlicher Disclaimer
Vertretbar Weblawg / Den ehrlichsten Disclaimer dürfte derzeit die Hansestadt Rostock auf ihrer Internetseite haben: Links zu externen Informationsanbietern sind durch das Öffnen eines neuen Browser-Fensters gekennzeichnet. Die Verantwortung für die dortigen Inhalte…
LG Hamburg: supernature.de - Ein Forenbetreiber haftet grundsätzlich für rechtswidrige Foreneinträge als eigene Informationen. Eigene Informationen sind Informationen, für deren Verbreitung der Betreiber einer Internetseite seinen Internetau
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Störer im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB ist jede Person, von der eine Störung von Rechten des Betroffenen ausgeht. Für die Störereigenschaft reicht - wie sich auch aus den Normen der §§ 186 StGB oder 824 BGB ergibt - das bloße Verbreiten…
Strafrechtliche Verantwortlichkeit für Links
Handakte WebLAWg / 1. Wer im Internet eine Dokumentation zur Sperrung von Links bereithält und diese mit Links zu Inhalten verfassungswidriger Organisationen versieht, von deren Inhalten er sich distanziert, ist gleichwohl grundsätzlich strafrechtlich für die Inhalt…
