Skandalurteile „petzen"

„Watch the Court - Ein Forschungsprojekt zum Zustand der Justiz" nennt sich die von dem Prof. Dr. Martin Schwab betriebene Seite watchthecourt.org. Dort werden z.B. Fälle wie dieser referiert:

Ein Richter hat keine Lust, über den ihm vorgelegten Fall zu entscheiden. Er urteilt daher mit eindeutig gesetzesfernen – um nicht zu sagen: an den Haaren herbeigezogenen – Argumenten, daß er für diesen Fall nicht zuständig sei. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, läßt er Wesentliches im Protokoll weg. Er bewertet den Seniorchef der Kanzlei – fälschlicherweise – als Bevollmächtigten des bearbeitenden Anwalts. Und weil nur ein Bevollmächtigter erschienen ist, sei die Partei nicht an einer Sachentscheidung interessiert.

Dazu gibt es dann Kommentare zu den Fragen · Wie hat das Gericht entschieden? · Warum ist das Urteil rechtlich fehlerhaft? · Warum ist das Urteil ein Skandalurteil? · Wie ging es weiter?

Es können Entscheidungen eingesandt werden, die folgende Kriterien erfüllen:

Zunächst muss es sich um eine Entscheidung handeln, die rechtswidrig ist. Für die Auswahl ist eine weitere Qualifizierung der Entscheidung als krass rechtswidrig erforderlich. Als Orientierungspunkt für die extreme Rechtswidrigkeit soll auf den ersten Blick klar sein, dass die Entscheidung krass rechtswidrig ist.

Neben der Fehlerhaftigkeit des Urteils kann für die Beurteilung als besonders krass rechtswidrig in Betracht kommen: …

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Themen: Martin Schwab , Eindeutig

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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