Beabsichtigte Verschmelzung einer österreichischen AG auf eine SE mit Sitz in Schweden
iusmapsBLOG | 11. Juni 2008 — Mit notariellem Verschmelzungsplan vom ...... wurde eine österreichische AG mit dem Sitz in Innsbruck als übertragende Gesellschaf…
Der Vorstand der im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck registrierten G** d* B** d* B** - B** B** BBT SE hat am 11.2.2011 einen Verlegungsplan gemäß Art 8 Abs 2 SE-VO iVm § 6 SEG zur Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Innsbruck nach Bozen (Italien) erstellt. In diesem Verlegungsplan werden - zusammengefasst - folgende Punkte geregelt: bisherige Firma, bisheriger Sitz, bisherige Registernummer der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung Verweis auf die im Hinblick auf die Sitzverlegung an das italienische Recht angepasste Satzung der Gesellschaft, die dem Verlegungsplan beigeschlossen wird die Firma der SE bleibt unverändert Hinweis auf etwaige Folgen der Verlegung für die Beteiligung der Arbeitnehmer vorgesehener Zeitplan für die Verlegung Regelungen zum Schutz der Aktionäre und der für die Gläubiger vorgesehenen Rechte
Ebenfalls am 11.2.2011 erstellte der Vorstand eine schriftlichen Bericht zur geplanten Sitzverlegung. In diesem erläuterte er die
rechtlichen Aspekte der Sitzverlegung wirtschaftlichen Aspekte der Sitzverlegung Auswirkungen für die Aktionäre Auswirkungen für die Gläubiger Auswirkungen für die Arbeitnehmerund kommt zusammengefasst zum Schluss, dass sich nach eingehender Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen durch die Sitzverlegung der Gesellschaft keine negativen wirtschaftlichen Folgen für die Gesellschaft ergeben und weder für die Gläubiger noch für die Aktionäre oder Arbeitnehmer nachteilige Folgen zu erwarten sind. Der Aufsichtsrat der SE hat seinen Prüfungsbericht ebenfalls bereits am 11.2.2011 verfasst. In diesem verweisen die Aufsichtsratsmitglieder zusammenfassend darauf, dass sie in den Verlegungsplan, den Bericht des Vorstandes und den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft Einsicht genommen haben und ihre Prüfung ergeben hat, dass die geplante Sitzverlegung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und der Gesellschaft aus der Sitzverlegung aufgrund der gegebenen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kein Nachteil entstehe. Der Vorstand reichte den Verlegungsplan am 15.2.2011 beim Firmenbuchgericht ein, am selben Tag wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung folgender Hinweis veröffentlicht: Die … BBT SE mit dem Sitz in Innsbruck … beabsichtigt, ihren Sitz von Innsbruck, Österreich nach Bozen, Italien zu verlegen. Der vom Vorstand der BBT SE erstellte Verlegungsplan vom 11.2.2011 wird am heutigen Tag beim Landesgericht Innsbruck eingereicht. Dieser sowie der Bericht des Vorstandes, der Prüfungsbericht des Aufsichtsrates und der zuletzt erstellte Jahresabschluss und Lagebericht der BBT SE werden mindestens einen Monat vor der Hauptversammlung, die über die Sitzverlegung beschließen soll, am Sitz der SE zur Einsicht der Aktionäre und Gläubiger aufgelegt. Den Aktionären und Gläubigern der BBT SE ist auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der genannten Unterlagen zu erteilen. Gemäß § 12 SEG haben die Ak…
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