Sittenwidrige Schenkkreise
am 12.09.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern
Das OLG Köln hatte sich in mehreren Entscheidungen mit der Beteiligung an sogenannten
Schenkkreisen zu befassen. Und seine Entscheidungen lassen an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig: Der Vertrag über die Teilnahme an einem solchen Schenkkreis ist sittenwidrig. Der Teilnehmer kann jedoch nicht Rückzahlung des für seinen „Beitritt“ gezahlten Betrages verlangen, wenn er sich der Einsicht in den
Schneeballcharakter des Systems leichtfertig …
BGH: Rückzahlung von im Rahmen eines Schenkkreises gezahltem Geld
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Kläger verlangte in den beiden Verfahren die Rückerstattung von Beträgen, die er im Zuge der Teilnahme an einem sogenannten Schenkkreis an die Beklagten gezahlt hat. Die Schenkkreise waren nach Art einer Pyramide organisiert. Die an der Spitze…
Immer wieder Schenkkreise
LAWgical / Durch die Systemumstellung im LAWgical können alte Beiträge nun nicht mehr kommentiert werden. Das hat leider zur Folge, dass ich keine Kommentarbenachrichtigungen mehr erhalte, wenn jemand seine Meinung zu Schenkkreisen kund tut. Das ist seit…
Der BGH zu sog. “Schenkkreisen”
BERLIN BLAWG / Der BGH hat heute entschieden, daß Schenkungen im Rahmen sog. “Schenkkreise”, auch “Herzkreise” oder “Tafelrunden” genannt, sittenwidrig gem. § 138 BGB sind und “Schenker” ihr Geld zurück verlangen k…
Sittenwidrigkeit und Kondiktion bei Schenkkreisen
mindermeinung.de / Teilnehmer der berühmt-berüchtigten Schenkkreise können die an ein in der Pyramide ganz oben stehendes Mitglied des Empfängerkreises gezahlten Geldbeträge aus ungerechtfertigter Bereicherung vom Beschenkten zurückverlangen. Schneeballartig orga…
Schenkkreise
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Teilnehmer an einem sogenannten “Schenkkreis” können, wie der Bundesgerichshof in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen bestätigt hat, die Rückerstattung der Beträge verlangen, die er im Zuge der Teilnahme an diesem “Schenk…
Nochmal: Schenkkreise sittenwidrig
Handakte WebLAWg / Teilnehmer von so genannten Schenkkreisen können das eingezahlte Geld von den Empfängern zurückverlangen. Das hatte das Landgericht Koblenz in zwei Urteilen entschieden, mit denen es die Berufung gegen gleich lautende Entscheidungen des Amtsgerich…
LG München I: Darlehen für Teilnahme an (Schenkkreis-) Schneeballsystem sittenwidrig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Wer einem anderen ein Darlehen zur Teilnahme an einem sogenannten Schenkkreis gewährt, kann den Darlehensbetrag nicht zurückfordern. Mit dieser Entscheidung des zuständigen Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts München I wird die be…
