Sippenhaft durch Gen-Datenbank?
am 13.05.2006 von strafblog
heise-online weist in einem bedenkenswerten Artikel auf die Gefahr der genetischen Sippenhaft hin, welche bei der Anlegung von Gen-Datenbanken droht. Denn auch über die Gen-Profile von nahen Verwandten lassen sich Verdächtige ermitteln, die am Tatort Spuren hinterlassen haben. Bei Katastrophen mit einer hohen Zahl von Opfern werden Tote schon seit geraumer Zeit anhand der Gen-Profile von Verwandten identifiziert. Für Strafverfolger bieten sich damit reizvolle Möglichkeiten. Hierzu ein bei heise-online wiedergegebenes Beispiel:
Wie US-Wissenschaftler in einem Science-Artikel schreiben, war dies beispielsweise in einem Fall so, als britische Polizisten im Jahr 2000 Blutspuren in der Wohnung eines Opfers fanden, das bereits 1988 ermordet wurde. Aus dem Blut ließ sich ein Genprofil herstellen, das die Polizisten über die Gen-Datenbank zum Vergleich laufen ließen und dabei herausfanden, dass es mit dem genetischen Fingerabdruck eines 14-jährigen Jungen ähnlich war, das die Polizei gemacht hatte, weil dieser eine Straftat begangen hatte. Die Polizei überprüfte dann die Familie des Jungen und stieß auf dessen Onkel, dessen Genprofil exakt mit der gefundenen Probe übereinstimmte. Aufgrund des genetischen Finderabdrucks wurde der Mann verurteilt. Das kann selbstverständlich auch dazu führen, dass ein zunächst Verdächtiger entlastet und ein neuer Täter gefunden wird.
In Großbritannien, das die bislang größte Gendatenbank aufgebaut hat, soll die Methode schon häufiger zum Erfolg geführt haben. Fragt sich natürlich, ob das mit dem Datenschutz, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Menschenürde vereinbar ist. heise-online formuliert die Frage so: Wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird und eine Gen-Probe abgeben muss, schließt dies auch automatisch das Recht für die Polizei ein, aufgrund dieses Profils alle nahen Verwandten einbeziehen zu können? Dürfen also solche Gen-Profil-Netze ausgeworfen werden? Mit anderen Worten: Dürfen Menschen, die sich nie einer Straftat verdächtig gemacht haben, aufgrund der Verfehlungen ihrer Verwandten unter genetische Überwachung gestellt werden?
Hierzu noch einmal heise-online: Das ist zweifellos ein moralisches Dilemma, das aber gleichzeitig die Frage enthält, ob man alles machen muss, was man kann? Würde man die Verwandtschaftsanalyse als forensische Identifizierung zulassen wollen, müsste man sowohl aus Gründen der Effektivität als auch der Gerechtigkeit eine Gen-Datenbank von allen Bürgern anlegen müssen, die von Geburt an ihr Gen-Profil preisgeben müssten. Damit würden sie nicht nur, wie dies auch bei der Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten der Falle ist, zu potenziell Verdächtigen. Solche Datenbanken wären auch das Paradies von totalitären Regimen. Und wer garantiert eigentlich, dass unsere noch halbwegs funktionierenden demokratischen Rechtssysteme dies auch in absehbarer Zeit bleiben werden? Die Geschichte jedenfalls nicht, zumindest nicht die deutsche.
Diesen Bedenken kann man als Strafverteidiger wohl nur zustimmen.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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