Sinn und Zweck

Es geht nicht darum, dagegen zu sein. Es geht nur darum, das richtige Ergebnis zu finden. (Patrick Riebold)

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Wie kam es nun, dass andere-ansicht-vertretbar.de entstand?

Der Begriff „andere Ansicht“ entstammt der Rechtswissenschaft.

Die Rechtswissenschaft, also die Wissenschaft über das Recht als Solches, analysiert und interpretiert rechtliche Regelungen eines Normgebers (z.B. Gesetze, Verordnungen, Satzungen), teilweise im Vergleich zu Rechtsordnungen anderer Länder.

Wie in jeder Wissenschaft, gibt es dort gelegentlichen Diskurs über die Auslegung und Anwendung von geschriebenen und ungeschriebenem Recht, insbesondere zwischen und unter Rechtslehrern sowie zwischen derselben und der Rechtsprechung. Gelegentlich ist dabei nicht in dem landläufigen Sinne zu verstehen, sondern meint vielmehr ein „regelmäßig“ oder ein „so gut wie immer“.

Dies führt dazu, dass es nahezu keine Entscheidung oder Auslegung gibt, die nicht zu anderen Ansichten führt. Dabei sind die einen oder anderen Ansichten mehr oder weniger stark verbreitet. Die vorherrschende Ansicht wird dabei gern als „hM“ klassifiziert, wobei eher nicht so stark vertretene Ansichten bestenfalls noch als „aA“, also andere Ansicht, angeführt werden. Oft wird letzteres jedoch „vergessen“. Nicht in jedem Falle ist die hM jedoch ein Zustand, mit dem es sich problemlos leben lässt. Eine Meinung wird schließlich nicht dadurch richtiger, dass sie oft wiederholt oder vertreten wird. Oft - und immer öfter - besinnt man sich daher auf die Wurzeln des Rechts, die Systematik und die eigene, persönliche Ansicht (…

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Themen: Rechtsanwalt , Gesetze , Problemlos
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 1. April 2007 auf http://andere-ansicht.eu/aav/.

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