Sinn und Unsinn der Vollmachtsanforderung

Einer Terminsladung des AG Neuruppin in einer Owi-Sache ist ein Formblatt zum Ankreuzen beigeheftet. Dort findet sich u.a. Folgendes:

(x) Es wird um Herreichung einer schriftlichen Vollmacht gebeten.

Wahrscheinlich kann (und sollte) man dieses Zettelchen einfach zur Kenntnis nehmen und vergessen - denn ansonsten stellen sich einem doch so einige Fragen, die wohl schwer zu beantworten sind:

Was soll dieser Text überhaupt? Weiß das Gericht wirklich nicht, dass es für diese Bitte keine Rechtsgrundlage gibt? Warum wird erst jetzt nach einer schriftlichen Vollmacht verlangt, nachdem man mir bereits Akteneinsicht gewährt und meinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid offensichtlich auch als formgerecht angesehen (anderenfalls wäre wohl kaum Hauptverhandlungstermin anberaumt worden) und mich ausdrücklich „als Verteidiger" zu diesem Termin geladen hat? Falls ich die schriftliche Vollmacht nach wie vor nicht vorlege, was gedenkt das Gericht dann zu tun?

Fragen über Fragen ...

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Neuruppin

Erschienen 16. Juni 2007 auf http://ra-melchior.blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verteidiger ohne Vollmacht ?

RA J. Melchior, Wismar | 18. September 2007 — Das beliebte Thema Vollmachts(nicht)vorlage liefert immer wieder Stoff für Meldungen, so z.B. gerade beim Kollegen Hoenig. Wie …

Im Hinblick auf § 145 a StPO …

VollMachtsBlog | 8. Oktober 2007 — Nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und antragsgemäßer Verlegung des Hauptverhandlungstermins erreicht mich eine Ladun…

Widerspruch Vollmachtsvorlage: Einspruchsrücknahme ohne schriftliche Vollmacht unwirksam?

kanzlei-hoenig.de | 19. Januar 2006 — Eine neue Variante in dem Streit, ob der Verteidiger nun eine schriftliche Vollmacht zur Akte reichen muß oder nicht, hat sich …

Die spinnen, die Bayern!

VollMachtsBlog | 20. November 2008 — Nach Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid erhalte ich soeben ein Fax des Amtsgerichts Schwandorf: … g…

Mal wieder die Vollmacht ...

RA J. Melchior, Wismar | 18. Mai 2007 — Eine gerichtliche Ladung zum Hauptverhandlungstermin in Bußgeldsache endete mit folgendem „Zusatz": „Im Hinblick auf die Vors…

Amtsgerich Zossen: Mit Nachdruck an die Vollmacht

Vier Strafverteidiger | 26. Februar 2007 — Man könnte an die “Androhung empfindlicher Übel” denken, wenn man liest, mit welchem Nachdruck das Amtsgericht Zossen den Verteidi…

Rechtsgrundlage § 137 Abs. I S. 2 StPO?

VollMachtsBlog | 28. November 2008 — Das Rätselraten um die Rechtsgrundlage für die Vollmachtsvorlage geht weiter. Eine neue Idee hat das AG Neuruppin. Mit der …

Akteneinsicht „zu gegebener Zeit” – Update

VollMachtsBlog | 10. August 2009 — Da die permanenten sinnlosen Vollmachtsanforderungen nun doch nervten, habe in dem bereits berichteten Fall – bei Rückgab…

Vollmachtvorlage: Vollmachtvorlage im Loch Ness

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 7. April 2006 — Es darf ja nun wohl jedenfalls ungestraft keinen Strafjuristen mehr geben, der nicht weiß, dass die Vorlage einer schriftlichen Vo…

Landeshauptstadt Kiel - geht’s noch ???

VollMachtsBlog | 22. Februar 2008 — Ein Highlight in Sachen „Sicheres Auftreten trotz völliger Ahnungslosigkeit” leistet sich die Landeshauptstadt Kiel, die …