Sind Sie sich wirklich über die Ernsthaftigkeit Ihrer Lage im Klaren?

So lautete der fett gedruckte erste Satz eines Schreibens, das ich vor einigen Tagen von einer Freundin erhielt und das sie wiederum von einem Inkassounternehmen bekommen hatte. Was war passiert? Wieder mal war jemand so doof, sich irgendwo im Internet auf der Suche nach dem Adobe Reader auf einer Abzockerseite anzumelden -so dachte ich jedenfalls zunächst. Das Inkassounternehmen will also (neben der ca. 60 EUR Hauptforderung) 12% Verzugszinsen, 5 EUR Mahnkosten, 12 EUR Lastschriftkosten und ca. 70 EUR Inkassokosten. Diese Forderungen werden im gängigen Urteilsstil nur begründet mit "(BGB §284, 286)". Daneben noch reichlich Drohungen mit Kreditauskunfteien, Lohn-, Renten-, Arbeitslosengeldpfändungen, Vertragsanwälten, Gerichtsvollziehern, der Staatsanwaltschaft etc. Ein Blick auf die restliche Internetseite des Inkassounternehmens machte mir ziemliche Angst. Forderungen würden "konsequent verfolgt", Briefe "gerichtsfest zugestellt" und Mahnungen "verzugsbegründend ausgeführt". Profis also, keine Frage. Auf der zweiten Seite des Schreibens kam aber eine Überraschung. Es ginge um ein Gewinnspiel, das telefonisch "beauftragt" worden sein soll. Selbiges Telefonat soll, natürlich nach ausdrücklicher Zustimmung, aufgezeichnet worden sein und wird unter beigefügtem Link als MP3 zur Verfügung gestellt. Ich lade mir die MP3 runter und kann dort einen netten Plausch hören. Bemerkenswert hierbei war, dass sämtliche Zustimmungen mit einem "Ja" abgegeben worden sein sollen, das sich stets identisch anhört und nach der Tonfarbe zu dem eingänglichen "Ja" passt, das der Angerufene beim Abheben des Hörers abgegeben hat. Hinzu kam, dass das Gespräch mehrfach abgehackt wirkte, fast so, als wäre es zusammengeschnitten. Außerdem kam mir die Stimme der Gegenseite überhaupt nicht bekannt vor. Nach dem Lesen des letzten (unfreundlichen) Satzes im Brief, stellte sich eine Art "Anwaltsklausur…

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Themen: Humbug , Bgb , Forderungen , Doof , Netzgeflyster

Erschienen 17. Mai 2010 auf http://www.jurabilis.de.

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