Sind fehlende Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails abmahnfähig?
am 26.01.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog
Heute übersendet uns ein Mandant eine weitergeleitete E-Mail mit dem Betreff „Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post“ von „Koenig Kollegen“ und einem Link zum Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG).
Über die erforderlichen Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails hatten wir kürzlich berichtet (http://www.schindlerboltze.de).
Davon abgesehen, daß das oben beschriebene E-Mail mit einer (echten) wettbewerblichen Abmahnung nur die Überschrift gemein hat und „Koenig Kollegen“ eine E-Mail-Adresse eines polnischen Internet- und Multimediaunternehmens innehaben – also offensichtlich eine klassische SPAM-Nachricht darstellt, ist die grundsätzliche Frage berechtigt, ob ein von den Pflichtangaben Betroffener (Kaufmann, GmbH, AG) aus diesem Grunde überhaupt abgemahnt werden kann.
Dies wird nämlich überwiegend verneint. Denn bei den Vorschriften, welche die Pflichtangaben für Kaufleute festschreiben (§37a HGB, §80 AktG und §35a GmbHG) handelt es sich nach mehreren gerichtlichen Entscheidung und auch der überwiegenden Stimmen in der juristischen Literatur um wertneutrale Ordnungsvorschriften, weshalb ein Verstoß hiergegen nicht wettbewerbswidrig ist. Eine …
Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails und auf Internetseiten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Seit einiger Zeit kursieren in diversen Internetforen die Meldungen, daß Kaufleute nunmehr seit dem 1.1.2007 bestimmte Pflichtangaben in E-Mails anzugeben hätten. Dies ergäbe sich aus einer Änderung der Paragraphen §37a HGB (Handelsgesetzbuch), …
Abmahnfieber
domainblog / In der Tat fangen die hungrigen Gesellen der juris prudens nach Kenntnisnahme vom Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (.pdf), kurz EHUG, an, wahllos Abmahnungen l…
Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse
Web 2.0 & Recht / Das Thema Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail geistert ja im Moment durch die Lande. Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig…
Seit 22.05.2007: Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Über die Änderungen zum 01.01.2007 bei den Pflichtangaben für E-Mails wurde schon vielfach berichtet, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.01.2007 und Law-Podcasting Ab dem 1. Januar 2007 Pflichtangaben für E-Mails?.Die neuen Regelungen galten bislang nu…
Relativ unbemerkt
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Unter der Überchrift “Pflichtangaben in geschäftlichen E-mails” schreibt die RAK Zum 01.01.2007 ist das ”Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehme…
Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
RA-Blog / Mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen die für Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Mindestangaben über ein Unternehmen auch in ge…
Gerichtliche Bestätigung: Pflichtangaben in E-Mails nicht abmahnfähig
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Im Frühjahr diesen Jahres hat ein Thema Kaufleute und Gewerbetreibende stark beschäftigt: Die Frage, ob in geschäftlichen E-Mails bestimmte Angaben, wie etwa Name und Handelsregisternummer aufgeführt werden müssen sind und ob…
