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Sind Faxanfragen Spam?

am 25.08.2008 von http://pfitzer-law.de/pfitzer/

Unverlangte Werbung per Fax, Telefon oder E-Mail ist unzulässig. Sie ist wettbewerbswidrig und stellt bei fehlendem Wettbewerbsverhältnis einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeistrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Aber wie sind Fax-Anfragen zu beurteilen? In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall, hatte ein Autohändler einer Toyota-Vertretung ein Fax zugesandt, in dem eine Anfrage für diverse Fahrzeuge enthalten war. Hierin sah die Toyota-Vertretung einen Wettbewerbsverstoß, da die Zusendung von Werbefaxen nach § 7 Abs. 2 UWG wettbewerbswidrig sei.
Der BGH stellt in seiner Entscheidung (Urteil vom 17.7.2008 - Az. I ZR 75/06) zunächst fest, dass auch Nachfragehandlungen Werbung im Sinne von § 7 UWG sind. Die Karlsruher  Richter verneinen jedoch im konkreten Fall einen Wettbewerbsverstoß, da eine Einwilligung …

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