Sind die Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig?
Dieser Ansicht ist jedenfalls der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts und hat deshalb ein bei ihm anhängiges Verfahren jetzt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, denn nach seiner Ansicht decken die Hartz IV-Regelleistungen nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz.
Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 € und für die 1994 geborene Tochter in Höhe von 207 € bewilligt. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr existenzminimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 € für jedes Elternteil und 89 € für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig.
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das dem Gesetzgeber bei der Bestimmung der Regelleistungen einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt hat.
Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung beanstandeten die Darmstädter Richter hingegen, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höherem Bedarf die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser die außerschulischen Bildungsbedarfe von Kindern nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei, so das Landessozialgericht, bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Für die steuerrechtliche Verschonungsgrenze und das sozialrechtliche Existenzminimum seien aber die gleichen Maßstäbe geboten. Daher seien die Regelsätze weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - L 6 AS 336/07
Diese Beiräge dürften Sie ebenfalls interessieren: Schulgeld für Privatschule ist kein Einkommen Rundfunkgebühren verfassungswidrig Klassenfahrt auch bei Hartz IV Säumniszuschläge auf Einkommensteuervorauszahlungen Mietkosten bei Hartz IV © 2008 Rechtslupe.de Dieser RSS-Feed dient Ihrer persönlichen Information. Die Verwendung auf fremden Webseiten ist bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. (Digitaler Fingerprint: abe5ebc4d1c92e7df9b5e5714e0679ac)Themen: Hartz IV , Hartz , Arbeitslosengeld II
Erschienen 9. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.
Kommentare zu "Sind die Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig?":
Bundesverfassungsgericht Regelleistung Für Kinder: Hartz-IV-Regelleistungen landen vor dem Bundesverfassungsgericht
Rechtslupe | 26. Januar 2009 — Die Hartz IV-Regelleistungen decken nach einem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts nicht das soziokulturelle Existenz…
Hessisches Landessozialgericht: Hartz IV-Regelsätze sind verfassungswidrig
anwalt-kiel.com | 30. Oktober 2008 — Das Hessische Landessozialgericht - L 6 AS 336/07 - hatte zuvor vier Gutachten eingeholt. Nach deren Auswertung hielten die Richte…
Lsg Hessen Vorlagebeschluss: Hartz IV-Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts veröffentlicht
anwalt-kiel.com | 27. Januar 2009 — Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgese…
Gerichtsurteil Gegen Regelsatz Hartz 4: Landessozialgericht hält Hartz IV für nicht ausreichend
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 30. Oktober 2008 — Deckungslücken unterhalb des Existenzminimums, bisher nur von Betroffenen behauptet, jetzt von einem Landessozialgericht festgeste…
Bundesverfassungsgericht Regelleistung Für Kinder: Hartz IV: Abgesenkte Regelleistung für Kinder ist verfassungswidrig
Rechtslupe | 27. Januar 2009 — Das Bundessozialgericht hält § 28 Abs 1 Satz 3 Nr 1 SGB II, der die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Leben…
Urteil: Hartz IV reicht für Familien nicht
JuracityBlog | 30. Oktober 2008 — Das Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 6 AS 336/07) ist der Auffassung, dass die sog. Hartz IV Regelleistungen nicht das Ex…
Kein Hartz IV für Haustiere
Rechtslupe | 14. April 2009 — Die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II zum Arbeitslosengeld II sehen, so das Sozialgericht Gießen in einer jetzt veröffentl…
Hartz – IV- Leistungen sind verfassungswidrig
Szary Blog | 10. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern entschieden, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsen…
Hartz IV Regelleistungen reichen für Familien nicht aus
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH | 31. Oktober 2008 — Zu dieser Feststellung kommt das LSG Darmstadt und hat deshalb ein Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt zur Entsc…
Bundesgericht: Hartz-IV-Leistungen für Kinder verfassungswidrig
Reuters | 27. Januar 2009 — Kassel (Reuters) - Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Die Richter…
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - überregionale Anwaltskanzlei mit Büros in Bonn und Berlin. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte decken alle Bereiche des Zivilrechts ab. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. Arbeitsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Familienrecht, Franchiserecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Steuerrecht, Internationaler Rechtsverkehr.

