Sind alle Personen-Suchmaschinen rechtswidrig?
Ich würde sagen ja. Aber mich fragt ja mal wieder keiner. Das Landgericht Köln hat jedenfalls Bedenken, was die Abbildungen von Personen auf den Seiten angeht…
Der Reihe nach:
Personen-Suchmaschinen schießen zurzeit wie Pilze aus dem Boden. Sie heißen yasni.de oder 123people.de. Wie der Name schon sagt, kann man dort Namen von Personen eingeben und erhält dann eine darauf zugeschnittene Suchergebnisseite. 123people.de preist seine kostenlosen Dienste zum Beispiel wie folgt an:
“123people.de ist eine deutschsprachige Personen-Suchmaschine, die kostenlos öffentliche, im Internet frei verfügbare Information über Personen findet. (…) Im Suchergebnis sieht der Anwender verschiedene Daten der gesuchten Person auf einen Blick: Bilder und Fotos, Videos, Adresse, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Wikipedia Resultate und mehr. Suche auf Facebook, Xing, LinkedIn, Netlog und in anderen Social Networks nach Freunden und Geschäftskontakten.”
Eine tolle Sache. Das Geschäftsmodell ist idiotensicher, da man ausser einer Internetseite nur noch einen Algorythmus braucht, der sich bereits bestehende Plattformen und Suchmaschinen zu Nutze macht. Der Suchende bekommt alles, was er zu einer Person im Internet sucht. Der Gesuchte hat auch keinen Grund, sich zu beschweren; sind doch alle Informationen, die die Suchmaschine zeigt, ohnehin bereits öffentlich. Da das Ganze auch noch kostenlos ist, kann man, auch wenn jemanden etwas stören sollte, keinem Böse sein. Wir sollten froh sein, dass es noch Menschen gibt, die anderen aus reinem Altruismus helfen…
Oder gibt es nicht doch einen Haken? Nicht nur einen.
Erstens sind die Betreiber der Seiten keine Menschen, die nur Gutes tun wollen. Es geht natürlich ums Geld, welches man mit Werbung auf der Seite verdient bzw. dadurch hofft, in der Zukunft verdienen zu können, indem man die Suchenden aufordert, sich - zunächst kostenfrei - zu registrieren.
Auch, wenn das den Meisten noch klar sein dürfte - es gibt Grund für weitere Kritik. Denn das Geschäftsmodell geht über das der Suchmaschine Google, die eigentlich auch nur von der geistigen Leistung Dritter lebt und damit Milliarden macht (und dafür unverständlicherweise auch noch dauernd zu Lasten der Urheber gepriesen und gefeiert wird), weit hinaus. Die hier beschreibenen Personensuchmaschinen beschränken sich nämlich nicht darauf, einzelne Suchergebnisse zu bestimmten Suchbegriffen liefern und diese nach Relevanz zu ordnen. Vielmehr wird hier eine regelrechte Datenbank aus einzelnen Fundstücken zusammengestellt, die sogar noch mit Lichtbildern und Beziehungen zu anderen Personen garniert wird. Den Lichtbildern kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Denn dass reine Textseiten ohne bunte Bildchen weniger ansprechend sind, weiss man nicht erst seit Erfindung der BILD-Z…
» Vollständiger ArtikelThemen: Wikipedia , Landgericht , Social Networks , Suchmaschine Personen
Erschienen 7. April 2009 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.
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