Was meinen Sie mit einem Fernabsatz-Widerruf?
LawBlog | 16. Januar 2008 — Jonas Breyer aus Frankfurt hatte ein simples Anliegen. Er wollte sein DVD-Abo bei Amazon widerrufen. Hierzu hat er binnen zwei …
Nachdem netzwelt und verbraucherrechtliches.de bereits über simsen.de berichtet hatten, gingen auch bei mir Anfragen wegen weiteren Forderungen und Mahnungen von simsen.de bzw. Verimount ein. Erst mehrfache emails mit Nachdruck haben zum Erfolg geführt. Auf folgende mehrmals gesende Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich den am xx.xx.2006 über www.simsen.de geschlossenen Vertrag über das Versenden von SMS fristgemäß. Da die Widerrufsbelehrung Ihrerseits nicht ordnungsgemäß erfolgte, kann der Vertrag jederzeit Widerrufen werden. Eine Widerrufsbelehrung muss aktiv gestaltet sein, um wirksam zu sein. Die Widerrufsbelehrung auf www.simsen.de ist in den AGB/Teilnahmebedingungen enthalten, gilt somit als “versteckt” und ist demnach nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Der Vertrag ist hiermit widerrufen, sämtliche Zahlungsansprüche gegen mich entbehren somit jeglicher Grundlage!
Ich gehe nunmehr davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und Sie von der Geltendmachung Ihrer unberechtigten Forderung absehen. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
erhielt ein Betroffener letztlich diese Email von simsen.de: <…
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