Simonis verliert Rechtsstreit um Paparazzi-Fotos

Die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis hat ihren juristischen Kampf gegen Paparazzi-Fotos verloren. Der BGH entschied in einem Grundsatzurteil, dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden. Auch die Klage auf Herausgabe der unveröffentlichten Paparazzi-Fotos blieb endgültig erfolglos.

Heide Simonis Simonis’ Prozessvertreter hatte Auskunft über bisher nicht veröffentlichte Paparazzi-Fotos beantragt, die die “Bild”-Zeitung nach ihrer Ablösung als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin 2005 gegen ihren Willen gemacht hatte. Sie zeigen Simonis beim Einkaufen. An ihnen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, entschied der BGH.

“Wir sind der Auffassung, dass sich ein Politiker in einer solchen Situation auch unter Berufung auf sein Persönlichkeitsrecht nicht ohne weiteres der Berichterstattung entziehen kann”,

sagte die Senatsvorsitzende Gerda Müller. Das Kammergericht Berlin hatte Simonis am 13. Juni 2006 einen Anspruch auf Auskunft zugesprochen. (…)

Quelle: Juris.BGH vom 24.06.2008

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Themen: Rechtsprechung , Die Presse

Erschienen 24. Juni 2008 auf http://log.handakte.de/.

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