BGH prüft Bildveröffentlichung über Heide Simonis
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Karlsruhe (Reuters) - Die ehemalige schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis ist mit ihrer Klage gegen unerwünschte Bildveröffentlichungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
Das Gericht billigte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung vom Tag nach Simonis' Ausscheiden aus dem Amt Ende April 2005. Die ehemalige SPD-Politikerin hatte sich gegen die Veröffentlichung von Fotos gewehrt, die sie beim Einkaufen zeigten. An der Berichterstattung habe angesichts des spektakulären Ausscheidens Simonis' aus dem Amt jedoch ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden, begründeten die Richter des sechsten Zivilsenats ihr Urteil. Weiter wies das Gericht die Klage der ehemaligen SPD-Politikerin auf Einsicht und Herausgabe noch unveröffentlichter Bilder ab. (Az.: VI ZR 156/06)
Simonis war Mitte März 2005 mit dem Versuch zur Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung an einer Gegenstimme aus den eigenen Reihen gescheitert. Am Tag ihres Ausscheidens erschien in der "Bild"-Zeitung ein Bericht mit der Überschrift "Danach ging Heide erst mal shoppen", der Simonis beim Einkauf zeigte. Auch am Tag danach wurde sie von Fotografen der Zeitung abgelichtet. Diese Bilder wurden bislang nicht veröffentlicht. Simonis wollte außerdem erreichen, dass ihr diese unbekannten Fotos vorgelegt werden müssen, um so deren Herausgabe und letztendlich ihre Vernichtung erzwingen zu können.
Dies lehnte der BGH jedoch ab. "Dies würde einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit darstellen", sagte die Senatsvorsitzende Gerda Müller bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. Einen solchen Auskunfts- und Herausgabeanspruch könne man nur dann ausnahmsweise zulassen, wenn die Bilder niemals veröffentlicht werden dürften, etwa weil sie aus dem intimen Bereich Simonis' stammten oder auf rechtswidrige Weise zustande gekommen seien. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, zumal einen Tag nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ein öffentliches Interesse an ihrem Verhalten noch bestanden habe. Die Bildveröffentlichungen hätten im Bezug zur politischen Debatte gestanden, und hätten damit ohne Einwilligung der Klägerin veröffentlicht werden dürfen. Denn es sei für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse, wie sich ein ehemaliger Regierungschef nach einer solchen Niederlage präsentiere, sagte Müller. In einer solchen Situation könnten Politiker nicht die Berichterstattung unter Berufung auf die ihr Privatleben unterbinden.
Erschienen 24. Juni 2008 bei http://www.reuters.com.
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