Signaturkarte für Anwälte und wieder neue Anforderungen an das Kartenlesegerät
am 13.04.2005 von http://oby.deDie Signaturkarte macht mir im praktischen Einsatz keinen großen Spaß. Zunächst war die erste von der DATEV ausgelieferte Software buggy, d.h. sie arbeitete nicht fehlerfrei und machte insgesamt eher den Eindruck einer Beta-Software. Dem haben die Nürnberger DATEV-Spezialisten jedoch mit einem Update …
Nutzungshinweise für die zertifizierte Signatur im praktischen Einsatz
BERLIN BLAWG / Wer mit der Signaturkarte der Rechtsanwaltskammer und installierter DATEV-Software (Sicherheitspaket) über einen Browser online einen Mahnbescheid beantragen möchte, der steht vor dem Problem, dass die JAVA-Applikation das Kartenlesegerät nicht o…
Signaturkarte bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
BERLIN BLAWG / Die Rechtsanwaltskammer Berlin teilt mit, dass die aktuellen Entwicklungen bei der qualifizierten elektronischen Signatur mit Berufsattribut mit zunehmender Skepsis beobachtet wurden. Zum 31. Januar 2007 beabsichtigt die RAK Berlin ihrer eigenst…
e-secure Karte Signatur im Einsatz
DPMS INFO / Seit einigen Tagen habe ich den neuen europäischen Anwaltsausweis mit Signaturkarte, die es mir erlaubt, eMails mit fortgeschrittenen Signaturen allein über Outlook zu versehen. Qualifizierte Signaturen, die einer echten Unterschrift gleichkommen,…
Signaturkarte und der Frust eines Anwalts
DPMS INFO / Euphorisch hatte ich letztes Jahr in einem Aufsatz über die theoretischen Möglichkeiten der Signaturkarte der Rechtsanwaltskammern und der DATEV berichtet. Der wichtige Einsatz für das Online Mahnverfahren stellte und stellt sich noch immer als se…
Phantasy - ängstliche Anwaltssoftware
kanzlei-hoenig.info / Ich wollte mal eben, nachdem alle Mitarbeiter die Kanzlei verlassen haben, die Anzahl der Lizenzen erhöhen. In unserer Kanzlei arbeiten nun zwei Leute mehr als vorher an Phantasy-Arbeitsplätzen. Dazu hat mir die DATEV eine kleine Datei übermittelt…
OLG Koblenz: Anforderungen an die Kündigung eines Software-Pflegvertrages
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Software-Pflegeverträge enthalten regelmäßig Klauseln, wonach der Hersteller den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Software-Pflegevertrag zum Ende eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen kann. Problematisch ist allerdings, ob eine…
